Der Pleitegeier kreist stets über den Roulette-Tischen. Dies trifft aber künftig nicht nur für die Spieler zu. Die staatlich lizenzierten Spielbanken des Landes Mecklenburg-Vorpommern meldeten jüngst Umsatzeinbußen bis zu 20 Prozent. Schuld daran sei die hohe Abgabenquote an den Fiskus, die momentan bei 50 Prozent liegt.
Ein neues Spielbankgesetz soll Abhilfe schaffen und die Abgabenregelung um 10 Prozent senken. Nicht genug, meinen die Casino-Chefs. Bereits 2008 hätten die Standorte der Mecklenburgischen Spielbankgesellschaft in Waren, Schwerin und Warnemünde vor der Insolvenz gestanden. Die Ostsee-Spielbankgesellschaft mit den Casinos in Heringsdorf und Stralsund plane ebenfalls die Schließung des Spielbetriebs in Binz auf Rügen.
Der Spagat zwischen Moral und Millionen
Die Zielsetzung der jetzigen Gesetzgebung, an der sich das neue Spielbankgesetz ausrichten soll, ist hingegen einfach nur fadenscheinig. Der ab 2008 geltende Glücksspielstaatsvertrag schreibt zwar vor, mit Ausweiskontrollen und Personensperrungen die Suchtprävention einerseits zu unterstützen, aber auf der anderen Seite wird keineswegs auf die fiskalische Abschöpfung von Spielerträgen aus Casinos verzichtet. Dabei ist das staatlich konzessionierte Glücksspiel der Politkaste in zweierlei Hinsicht von Nutzen:
Erstens: Die Spielbanken im Land stellen mit ihren Bruttospielerträgen - letztes Jahr waren es 8,2 Millionen Euro - einen nicht unerheblichen Faktor für die Staatskasse dar. Die Hälfte hiervon fließt direkt in die Haushaltkasse des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Es erklärt sich demgegenüber nur allzu deutlich, warum hierzulande ganze sechs Spielcasinos existieren und in deutschen Metropolen wie Hamburg und Berlin mit einer beziehungsweise mit zwei Spielbanken verhältnismäßig wenige.
Zweitens: Für 1 bis 3 Prozent im deutschen Volk ist das Glücksspiel jedoch nicht gleich bedeutend mit reiner Unterhaltung, sondern ein ernstzunehmendes Problem. Den BRD-Offiziellen ist es bewußt, daß pathologische Spieler selten das politische Umfeld hinterfragen und weder gestaltend noch kritisch an politischen Prozessen teilnehmen. Diese sind der Staatsführung liebsten Bürgern.
Prävention statt Spielsucht
Das Einstiegsalter zur Spielsucht liegt hierzulande im Durchschnitt bei 15,6 Jahren. Die meisten spielen an Gewinnautomaten. Gleich dahinter an zweiter Stelle folgen Casino-Spiele.
Es muß daher in dieser Frage endlich Klarheit geben: Um endlich unsere Jugend zu schützen und die Spielsucht wirksam eindämmen zu können, bedarf es einer intensiven Suchtprävention. Hierbei steht der Staat in seiner Pflicht. Dieselben Einnahmen, die die Spielbanken Jahr für Jahr in den Haushalt einspeisen, könnten hierbei einen Anfang machen. Verantwortungsbewußte Politiker müßte es zum Schutze des Volkes oberste Prämisse sein, daß ein Ausweiten der Glücksspielsucht verhindert und insbesondere der Jugendspielschutz gestärkt wird. Wie viele hiervon das Land Mecklenburg-Vorpommern hat, wird sich in der künftigen Debatte um das neue Spielbankgesetz herausstellen.
zurück
|
drucken
Erstellt am Freitag, 26. Juni 2009