Von Hartz-IV zum VS-Agenten

In den vergangnen Wochen machte die Meldung die Runde, daß die Agentur für Arbeit arbeitslosen Hartz-IV-Empfängern Stellenangebote für den Verfassungsschutz macht. Bei gängiger Praxis ist es so, daß wenn ein Hartz-IV-Empfänger ein Stellenangebot ablehnt, er mit Leistungskürzungen und/oder weiteren Sanktionen rechnen muß.

Die Behörde versicherte zwar, daß man nur „Interessierten“ diese Stellenangebote machen würde, was jedoch nicht all zu glaubwürdig erscheint, da man es hier immerhin mit einem Geheimdienst zu tun hat, von denen man in der Regel nur weiß, daß sie überhaupt existieren. Und selbst wenn im Rest der Republik, dies so sein sollte, müssen wir doch davon ausgehen, daß der Innenminister von Mecklenburg und Pommern nun einer Art Geistesblitz ausgesetzt sein könnte, welcher vermeintlich neue Wege im Kampf gegen Rechts aufzeigt.

Michael Andrejewski, selbst jahrelang Hartz-IV-Empfänger und heute Landtagsabgeordneter für die NPD äußerte sich hierzu wie folgt:

"Sollte versucht werden, diesen Irrsinn tatsächlich mit der Drohung von Leistungskürzungen umzusetzen, rate ich dringend damit vor ein Sozialgericht zu ziehen. Meines Erachtens ist die Agententätigkeit genau so sittenwidrig wie Prostitution oder Zuhälterei. Die Chancen vor Gericht zu obsiegen sind mehr als gut.

Auch um die Kostenfrage muß sich keine Sorgen gemacht werden, eine NPD-Anfrage ergab unlängst, daß die Pläne vor den Sozialgerichten Gebühren zu erheben, fallengelassen wurden."
zurück | drucken Erstellt am Sonntag, 08. Februar 2009