Werden Klein-Gaststätten bald aufgeraucht?

Nichtraucherschutz ist prinzipiell zu begrüßen, wird in der geplanten Form aber zur Vernichtung kleiner Gastwirt-Existenzen beitragen.

Die von der Landesregierung M-V gebotene Möglichkeit der Inanspruchnahme von Darlehen für einen entsprechenden Gaststätten-Umbau klingt verlockend und nach Kulanz. Die Kehrseite der Medaille: „Diejenigen, also vornehmlich Einraum-Gastwirte, die gerade einmal so über die Runden kommen, werden durch die Einführung eines flächendeckenden Rauchverbots in Gaststätten ohnehin benachteiligt“, erklärte Stefan Köster, sozial- und gesundheitspolitischer Sprecher der NPD-Landtagsfraktion und selbst strikter Nichtraucher. Es sei „schon bezeichnend genug, daß die Landesregierung mit ihrer sklavenartigen Folgsamkeit gegenüber Gesetzesvorgaben des Molochs EU jenen Kleinunternehmern die Luft zum Atmen nimmt – jetzt werden sie für Bauten, die sie bei einer vernünftigen Regelung nicht bräuchten, bei Inanspruchnahme eines Darlehens auch noch in die Schuldenfalle getrieben.“

Köster bezog sich dabei auch auf eine Kleine Anfrage der NPD-Fraktion zum Thema. „Darlehen für den Umbau von Einrichtungen im Rahmen des Nichtraucherschutzgesetzes“ lautete ihr Titel (DrS 5/973). „Antragsberechtigt“, so die Landesregierung in ihrer Antwort, „sind Betreiber von Gaststätten mit herkömmlicher Bedienung, die der Größenklasse der Kleinstunternehmen (weniger als zehn vollzeitbeschäftigte Personen) angehören, die einen Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanz von 2 Mio. EUR nicht überschreiten und deren Betriebsstätte sich in Mecklenburg-Vorpommern befindet“.

Als Grundlage für die Prüfung von „Kreditfähigkeit“ und „Kreditwürdigkeit“ durch das Landesförder-Institut (LFI) sollen ein „plausibles Geschäftskonzept einschließlich eines Investitions- und Finanzierungsplans“, ein „Rentabilitäts- und Liquiditätsplan“ sowie der letzte Jahresabschluß dienen – gestandene Wirte müssen sich vorkommen wie Neueinsteiger. Beißen sie in den sauren Apfel, droht oben genanntes Szenario; tun sie es nicht, dürften bislang treue Stammgäste fernbleiben.

Das Darlehen gleicht in diesem Fall einer „Anteilsfinanzierung von bis zu 80 % der Investitionskosten“. Die Darlehenssummen bewegen sich laut Landesregierung zwischen 2.000 (Minimum) und 15.000 Euro (Maximum). Der Zinssatz liege „in Abhängigkeit von den Refinanzierungskosten zwischen 5 und 6 % p.a. und ist für die gesamte Laufzeit fest.“ Die maximale Laufzeit betrage zehn Jahre. Die Tilgung erfolge „in gleichen vierteljährlichen Raten“. Als Sicherheit mache sich eine „vollstreckbare Ausfertigung eines notariellen Schuldanerkenntnisses“ notwendig.

Wegen der Bevormundungs- und Einengungspolitik lehnte die NPD-Fraktion das im Juli vorgelegte Nichtraucherschutzgesetz der Landesregierung klar ab. „Anstatt sich den Kopf darüber zu zerbrechen, wie der Nichtraucherschutz effektiv in einem toleranten Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern weiter ausgebaut werden kann, entmündigt die Europäische Union in trauter Zusammenarbeit mit der Bundes- und der Landesregierung einmal mehr ihre Bürger“, erklärte Stefan Köster, der sich damals wie heute dafür ausspricht, stattdessen für den verstärkten Schutz junger Menschen vor Suchtmitteln zu kämpfen und in diesem Sinne eine nachhaltige Aufklärungskampagne zu starten. „Eine Politik der Gefährdung von Klein- und Mittelbetrieben, in diesem Falle solcher der Gastronomie-Branche, werden wir auch künftig nicht unterstützen“, so Köster abschließend.
zurück | drucken Erstellt am Sonntag, 23. Dezember 2007