Demonstrationsfreiheit gilt nicht für NPD. Generalsekretär Peter Marx: "Die Entscheidung des Gerichts ist eine Verhöhnung der Demokratie."
Gegen den G8-Gipfel dürfen Menschen aus aller Welt in Mecklenburg-Vorpommern demonstrieren. Für die nationale Opposition wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausgehöhlt.
Zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Schwerin, wonach die NPD in einem Gewerbegebiet eine Kundgebung durchführen könne, sagte der NPD-Generalsekretär heute in Schwerin:
"Ein Protest kann nur dann wirksam ein, wenn er auch in der Mitte der Landeshauptstadt Schwerin zum Ausdruck gebracht werden kann. Es geht jetzt darum, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch für die NPD zu gewährleisten. Sollte die Polizei nicht in der Lage sein, die NPD in Schwerin zu schützen, wird die NPD in Ludwigslust für Rede-, Freiheit- und Versammlungsfreiheit demonstrieren. Wir sind nicht bereit, uns von Innenminister Caffier verkohlen zu lassen. Sollte auch das OVG der NPD das Demonstrationsrecht in der Innenstadt von Schwerin absprechen, wird die NPD das Bundesverfassungsgericht anrufen."
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Erstellt am Freitag, 01. Juni 2007