Demonstrationsverbot aufgehoben

Das Gericht war der Ansicht, daß gewaltätigen Auseinandesetzungen nur begegnet werden kann, wenn die von der NPD angemeldete Demonstration in einen Randbereich von Schwerin verlegt wird und verfügte dies.

Alle anderen von "Antifaschisten" angemeldeten Demonstrationen dürfen im Innenstadtbereich stattfinden.

Die NPD gibt sich mit der abgelegenen Strecke im Gewerbegebiet nicht zufrieden und klagt beim Oberverwaltungsgericht, um das Demonstrationsrecht in der Innenstadt durchzusetzen.
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 01. Juni 2007