Die Vielzahl der Gesetze und Verordnungen, die auch in Deutschland unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung eingeführt wurden, erweisen sich als trojanische Pferde. Unter anderem erhielten Behörden Zugriff auf die Kontostammdaten, um dem Terrorismus den finanziellen Nährboden zu entziehen. Doch die zigtausendfache Abfrageflut privater Kontodaten zeigt, dass sich das Hauptaugenmerk der Regierung nicht auf ein abstraktes Bedrohungsszenario sondern vielmehr auf die Ausforschung der eigenen Bürger richtet.
Inflationäre Spähattacken
Das eigentliche Ziel der inflationären Spähattacken sind beispielsweise säumige Steuerzahler, Hartz-IV-Trickser und Schuldner. Seit 2005 dürfen sich Finanzamt, Jobcenter, Wohngeld- oder BAföG-Stelle, aber auch der Gerichtsvollzieher nach Geburtsdatum, Adresse und Kontonummer oder nach dem Namen eines Bankkunden erkundigen. Dabei dürfen Banken keine Kontostände oder andere Bewegungen mitteilen. Doch diese Befugnisse werden scheinbar grenzenlos ausgereizt.
Im vergangen Jahr erreichte der Schnüffeldrang nach privaten Kontodaten von Bankkunden neue Rekordwerte. Laut Süddeutscher Zeitung, die sich auf eine Statistik des Bundesfinanzministeriums beruft, waren es 2013 noch 142.000 Abfragen. 2014 stieg dieser Wert um 60 Prozent auf 230.000. Und das Interesse hält an, schon im ersten Quartal 2015 kletterte die Abfrageflut auf 76.000 Fälle. Dass nebenbei völlig unbedarfte Bürger zuhauf durchleuchtet werden, wird bei sich rasant ausweitenden Suche nach Sozialmissbrauch und Steuerbetrug billigend in Kauf genommen.
Private Konten schützen
Wieder einmal zeigt sich die Kehrseite der Medaille. Während die „großen Fische“ ihr Geld ins Ausland schaffen und sich in Steueroasen flüchten, geht der Staat immer rücksichtsloser gegen Jedermann vor. Private Belange sind zweitrangig und ein schlechtes Gewissen gibt es bei diesem „legalen“ Verfahren nicht. Die Machtarroganz über den kleinen Mann war noch nie so ausgeprägt wie heute.
Dabei drängen Datenschützer die Regierung zum Handeln. Bereits im vergangen Jahr forderte der Landesdatenschutzbeauftragte Mecklenburg-Vorpommerns, Reinhard Dankert, detaillierte Zahlen vom Bundeszentralamt für Steuern und Schwerpunkte bei den Abfragen zu setzen (Kommune, Sozialämter, etc.), wie es im Tätigkeitsbericht 2014 heißt. Ziel muss eine effiziente und anlassbezogene Planung von Kontrollen sein. Nicht jeder Bürger darf unter Generalverdacht gestellt und der ausufernden Datenabfrage Tür und Tor geöffnet werden.
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Erstellt am Montag, 13. April 2015