Hilfe für die Freiwilligen Feuerwehren - Abgelehnt!

Auf der Sitzung des Kreistages Ludwigslust-Parchim am 9. April 2015 stellten die NPD-Vertreter folgenden Antrag: Zuschüsse für Führerschein-Erwerb gewähren - Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren sicherstellen.

Der NPD-Vertreter, Stefan Suhr, machte zu später Stunde den noch Anwesenden Kreistagsmitgliedern (viele hielten es nicht mehr für nötig sich um die Belange der Bürger zu kümmern) klar, dass zukünftig kaum noch jemand in der Lage sein wird die Einsatzfahrzeuge zu fahren. Aufgrund der immer schwerer werdenden Feuerwehrautos, reicht ein normaler Führerschein kaum noch aus, denn die Gesamtmasse der Fahrzeuge überschreitet oftmals das zulässige Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen. Genau da liegt das Problem. Die meisten jungen Menschen, die sich ehrenamtlich in der Feuerwehr engagieren haben keinen LKW-Führerschein, der aber genau dafür benötigt wird. Stefan Suhr forderte im Namen der NPD folgende Maßnahmen zur Unterstützung der jungen Kameradinnen und Kameraden in den Freiwilligen Feuerwehren:

1. Die Kreisverwaltung erstellt in enger Zusammenarbeit mit dem Kreisfeuerwehrverband Ludwigslust-Parchim und den Kreisbrandmeistern eine Übersicht, aus der hervorgeht, in welchen Freiwilligen Feuerwehren mittel- bzw. kurzfristig ein Bedarf an Kameradinnen und Kameraden besteht, die über die Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen der Gewichtsklasse über 7,5 Tonnen (entspricht der Fahrerlaubnis-Klasse C und CE) verfügen müssen. Die Bedarfsanalyse schließt die mit der Erlangung von entsprechenden Führerscheinen verbundenen voraussichtlichen Gesamtkosten mit ein.
 
2. Eine entsprechende Übersicht ist dem Kreistag bis zum 31.08.2015 vorzulegen.
 
3. Davon ausgehend verpflichtet sich der Landkreis, den Freiwilligen Feuerwehren beziehungsweise den Gemeinden einen Teil der mit der Erlangung von LKW-Führerscheinen verbundenen Aufwendungen zu ersetzen. Dieser durch den Kreis zu erstattende Anteil sollte 75 Prozent der Gesamtkosten pro Führerschein nicht unterschreiten

 
Der dritte Punkt ist dem Umstand geschuldet, daß die Kommunen finanziell immer mehr mit dem Rücken zur Wand stehen und kaum finanziellen Handlungsspielraum haben, was sich auch auf die Pflichtaufgabe des Brandschutzes in den Städten und Gemeinden des Landkreises auswirkt.
 
Der SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Schwarz (SPD) sprach sich massiv dagegen aus. Er stellte klar, dass die Kreistagsmitglieder der NPD, auch wenn sie demokratisch gewählt wurden, nicht das Recht haben, sich um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu kümmern! Als er kurz auf den Inhalt des Antrags zu sprechen kam, war er der Meinung, dass eine Bedarfsanalyse fehle (siehe Punkt 1 und 2). Weiterhin sei der Brandschutz Aufgabe der Kommunalen Selbstverwaltung und nicht des Kreises. Dieser könne lediglich Zuschüsse geben (siehe Punkt 3). Man sieht, wer den Antrag liest, bevor er ihn als Frechheit bezeichnet, ist klar im Vorteil! Ergebnis der Abstimmung: 3 Ja (NPD), 2 Enthaltungen (Afd) und der Rest der noch Anwesenden dagegen. Die betroffenen Frauen und Männer der Freiwilligen Feuerwehren werden wohl auch weiterhin auf denjenigen warten müssen, der einen LKW Führerschein hat, bevor es zum Einsatz geht.
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 10. April 2015