Job-Center zwingen Deutsche, ihre Häuser zu verkaufen – aber für Asylanten Willkommenskultur!

Während Politikern und Medien für Asylanten nichts zu teuer ist, werden Deutsche von den staatlichen Job-Centern aus ihren Häusern und Dörfern vertrieben.
 
Immer mehr Bürger, die – auch als berufstätige Aufstocker- Arbeitslosengeld II beziehen, sollen nach dem Willen der Behörden ihre Häuser verkaufen. Wenn die Hausgrundstücke größer als 500 Quadratmeter im städtischen oder 800 Quadratmeter im ländlichen Raum sind und ihr Wert das so genannte „Schonvermögen“ der Eigentümer übertrifft, gelten sie als „unangemessenes und nicht geschütztes Eigentum“. Das sollen die Leute erst einmal verscherbeln. Sonst bekommen sie keine Leistungen mehr und stehen ohne Geld da.
 
Den Betroffenen wird noch nicht einmal die Chance gegeben, den „unangemessenen“ Teil ihrer Grundstücke abzutrennen und zu veräußern, weil die Job-Center die erheblichen Gebühren, die das Katasteramt für eine Grundstücksteilung und Vermessung fordert, nicht übernehmen.
 
Originalsatz aus einem Bescheid: „So lange eine Teilung nicht vorliegt, ist das Hausgrundstück in seiner Gesamtheit zu beurteilen“. Die Teilung – selbst bei kleineren Grundstücken mehrere 1000 Euro teuer – kann sich natürlich kein Erwerbsloser leisten, so dass das ganze Hausgrundstück verkauft werden muß.
 
Nach Auffassung der Job-Center ist ein solcher Zwangsverkauf auch keine „besondere Härte“. Man stelle sich eine pommersche oder mecklenburgische Familie vor, die seit Jahrzehnten in ihrem Haus lebt. Mehrere Generationen sind dort geboren. Die Großeltern oder sogar die Urgroßeltern haben es erbaut. Ihnen zuzumuten, all das aufzugeben, stellt in den Augen des BRD-Staates, der Asylanten jeden Wunsch von den Augen abliest, keine besondere Härte dar.
 
Die Bürokraten halten es auch für verhältnismäßig, Menschen aus ihrem Familiensitz zu jagen, wenn sie damit lediglich ein paar tausend  Euro für die Staatskasse erbeuten und an Ausländer weiterleiten können. Uns sind Fälle bekannt, in denen der Wert des Grundstückes das Schonvermögen der Hauseigentümer um nicht mehr als 3000 Euro überstieg. Um diesen Betrag einsparen zu können, wird Deutschen zugemutet, das Haus ihrer Väter aufzugeben.
 
Selbst ein Verlassen des Heimatortes ist nach den Vorstellungen der Obrigkeit zumutbar.
Originalsatz aus einem Bescheid: „Der Eigentümer ist ebenso wenig wie der Mieter davor geschützt, dass sich wegen unangemessen hoher Unterkunftskosten die Notwendigkeit eines Wohnungswechsels ergeben kann.“ Im Klartext: Wenn der Bürger das „unangemessene“ Hausgrundstück zu verkaufen hat und daraufhin in seinem Dorf keine Wohnung findet, muß er halt gehen. Das ist Vertreibung. So werden die Dörfer leer geräumt und das Dorfsterben beschleunigt. Es kann aber auch sein, dass man die Häuser für Asylanten braucht.
 
Wir fordern alle betroffenen Deutschen auf, sich gegen solche Machenschaften zur Wehr zu setzen.

Man sollte auf jeden Fall Widerspruch erheben und vor dem Sozialgericht klagen. In Kürze wird an dieser Stelle ein Leitfaden veröffentlicht werden, der darlegt, wie man dabei am besten vorgeht.
zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 31. März 2015