Kostenfalle Asyl – 100 Millionen Euro im Jahr 2015?

Die ungebremste Aufnahme von Fremden aus aller Welt entwickelt sich immer mehr zur Kostenfalle. Die Aufwendungen für ALG I und II für ausländische Staatsbürger, die Asylausgaben von Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Betrieb der Asylunterkünfte verschlingen Abermillionen. Hinzu kommen Folgekosten kaum abschätzbarer Höhe für das Land Mecklenburg-Vorpommern. In diesem Jahr könnte erstmals die 100-Millionen-Euro-Marke überschritten werden.

„Wir wollen und können nicht länger das Sozialamt der Welt sein.“

Bereits zum wiederholten Male stellte der NPD-Landtagsabgeordnete Tino Müller mehrere Kleine Anfragen (Drs. 6/3633, Drs.6/3634 und Drs. 6/3635) an die Schweriner Landesregierung, um Klarheit über die tatsächlichen Ausgaben des Landes für Ausländer zu bekommen. Dabei wurde erneut deutlich, dass in allen Bereichen ein wesentlicher Anstieg der Kosten zu verzeichnen war.

Für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung in Nostorf/Horst bei Boizenburg (Landkreis Ludwigslust-Parchim) wurden im vergangenen Jahr über 4,6 Millionen Euro u. a. für Unterkunft, Taschengeld und Betreuung aufgewendet. 2013 waren es noch rund 4 Millionen Euro.
Allein dieser Posten dürfte sich für das aktuelle Jahr noch einmal drastisch erhöhen, da die wachsenden Zuströme von Asylanten in unsere Heimat weiter anhalten. Hinzu kommt die Erweiterung der Einrichtung um eine Außenstelle in Stern-Buchholz.

Die größte Position in der Aufstellung nehmen aber die Erstattungen des Landes an die Landkreise und kreisfreien Städte für Asylbewerber ein. Im vergangenen Jahr waren das etwa 31 Millionen Euro für Asylleistungen im kommunalen Bereich (2013: 24,7 Millionen Euro). Erschwerend kommt hinzu, dass Kommunen auch noch mit zusätzlichen Eigenleistungen in die finanzielle Verantwortung genommen werden. Beispielsweise musste der ohnehin chronisch klamme Landkreis Mecklenburgische Seenplatte noch einmal rund 440.000 Euro für Asylleistungen aus eigener Tasche hinzulegen. Das ergab eine Anfrage der NPD im Kreistag.

Sozialtourismus stoppen – Gastrecht statt Bleiberecht

Unterm Strich findet unter den Stichworten Asyl und Einwanderung also eine gigantische Umverteilung von Steuergeldern statt. Sämtliche Kosten für die Herrichtung, Erstausstattung und den Betrieb von Asylantenheimen, die Kosten von ALG I und II für Ausländer oder Elterngeldleistungen usw. usf. werden nämlich vom Steuerzahler getragen, dem dafür im Gegenzug immer tiefer in die Tasche gegriffen wird. Vom allseits propagierten Fachkräftemangel, dem nur mit massiver Zuwanderung begegnet werden könne, ist in Mecklenburg-Vorpommern rein gar nichts zu spüren. Im Gegenteil, die Arbeitslosenquote von Ausländern (ohne Asylanten) lag 2014 bei 20 Prozent.
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 19. März 2015