SPD-Genosse Edathy ist trotz Kinderpornokonsums nicht vorbestraft.

Vorbestraft wäre der NPD-Landtagsabgeordnete David Petereit, wenn er das Urteil des Amtsgerichts Grevesmühlen akzeptieren würde.
 
Als vorbestraft gilt man ab 91 Tagessätzen. Ihm wurden gleich 100 Tagessätze auferlegt, als Sühne für Kritik an Kinderschändern. Der SPD-Genosse Edathy hat keine kinderschänderfeindlichen Äußerungen getätigt. Er wurde wegen eines in den Augen der BRD-Justiz weit „harmloseren„ Vergehens angeklagt, nämlich des Besitzes und des Konsums von Kinderpornographie. Das hat er sogar gestanden.
 
Die Erklärung, die er seinen Anwalt verlesen ließ, im Wortlaut: “Die Vorwürfe treffen zu. Ich habe eingesehen, dass ich einen Fehler begangen habe. Ich habe lange dazu gebraucht.“ Und: “Ich bereue, was ich getan habe“. Dieses Lippenbekenntnis reichte dem Landgericht Verden und der Staatsanwaltschaft, um Edathy vom Haken zu lassen.
 
Er wurde nicht verurteilt. Damit gilt er als nicht vorbestraft und verfügt über ein sauberes Führungszeugnis, mit dem es sich als Erzieher bei einem Kindergarten bewerben könnte. Das Verfahren wurde eingestellt gegen eine Geldauflage in Höhe von 5000 Euro. Das ist die Hälfte von dem, was der Staat von David Petereit will. Noch Fragen?
zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 03. März 2015