Revision der Staatsanwaltschaft als unbegründet verworfen
Heute, am 13. Februar 2015, fand vor dem Oberlandesgericht Rostock die letzte Verhandlung gegen den NPD-Landtagsabgeordneten Tino Müller wegen einer angeblichen Verletzung des Landespressegesetzes statt. Da die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision als unbegründet zurückgewiesen wurde, ist die Sache nun beendet. Es bleibt bei dem vom Landgericht Neubrandenburg am 5. Juni 2014 verkündeten Freispruch.
Begonnen hatte alles mit einer von der Staatsanwaltschaft veranlassten Showeinlage im Landtag im April 2013. Die Mitglieder des Rechtsausschusses mußten blitzartig zusammenkommen, um dem Plenum die Aufhebung der Immunität Müllers empfehlen zu können. Es folgte eine
theatralische Sitzungsunterbrechung mitten in einer Ministerrede. Natürlich unterstütze die Mehrheit der etablierten Abgeordneten in demokratischer Nibelungentreue die Anregung des Ausschusses und ermöglichte eine Strafverfolgung, die sogleich einsetzte. Tino Müllers Haus und sein Abgeordnetenbüro wurden von bereit stehenden Polizei- und Staatsanwaltschaftskommandos durchsucht. Die Medien überschlugen sich und berichteten bundesweit. Alles nur, weil der Abgeordnete als verantwortlicher Redakteur im Impressum des Uecker-Randow-Boten aufgeführt gewesen sei, was nach dem Landespressegesetz eine Straftat darstellt.
Natürlich wurden bei der Durchsuchung keine Beweise gefunden. Das hinderte die Staatsanwaltschaft aber nicht daran, Anklage zu erheben. In erster Instanz wurde Müller sogar
vom Amtsgericht Ueckermünde verurteilt, dafür aber in der Berufung
vom Landgericht Neubrandenburg frei gesprochen. Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern konnte sich damit nicht abfinden. Sie legte nicht nur Revision ein, sondern beantragte auch noch einen Verhandlungstermin beim Oberlandesgericht, der dann von einem leibhaftigen Oberstaatsanwalt wahr genommen wurde. Dieser ungeheure Personal, Zeit- und Arbeitsaufwand galt einer bloßen Lappalie und endete verdientermaßen wie das Hornberger Schießen. Schade um die schönen Steuergelder. Spätestens dieses Verfahren hat bewiesen, daß die Staatsanwaltschaft alles andere als neutral und unpolitisch ist. Soweit es sich um NPD-Abgeordnete handelt, scheint ein Jagdauftrag der Parteibuchpolitiker vorzuliegen, die ganz oben in der Befehlskette stehen. Nie war die auch von zahlreichen Richtern vertretene Forderung nach unabhängigen Staatsanwaltschaften so richtig wie heute.
Eine besondere Rolle spielte in den Verfahren vor dem Landgericht Neubrandenburg und dem Oberlandesgericht Rostock das Schreiben, das, von der Landtagspräsidentin Bretschneider unterzeichnet, im August 2013 allen Abgeordneten zugestellt worden war. Beide Kammern entnahmen der Handreichung, daß man in der Landtagsverwaltung wohl davon ausging, daß "die Strafvorschrift des § 20 Ziffer 2 Landespressegesetz im politischen Raum bis dato unbekannt war, da ansonsten nicht erklärbar ist, warum sich die Landtagspräsidentin angesichts des Ermittlungsverfahrens gegen den Angeklagten veranlasst sah, die Mandatsträger in einem Rundschreiben auf diese strafrechtliche Besonderheit hinzuweisen". (so die wörtliche Formulierung im Urteil des Landgerichts). Dies floß zugunsten des Angeklagten in die Entscheidungsfindung der Kammern ein. Frau Bretschneider hat mit ihrem Schreiben an die Abgeordneten Tino Müller, wenn auch ungewollt, einen Gefallen erwiesen und der Verteidigung Argumente geliefert. Danke dafür.