Syrer, Kaukasier, Armenier, Afghanen – auch Rostock ist vom nicht enden wollenden Asylanten-Ansturm betroffen. Zum 31. Oktober 2014 waren in der Hansestadt 1.453 Asylanten, ehemalige Asylbewerber mit Duldung sowie Personen, die aus so genannten humanitären Gründen einen Aufenthaltstitel erhalten haben, registriert. Anmerkungen zur monatlichen Asylanten-Anfrage der NPD in der Bürgerschaft
Asylbewerber sowie ehemalige Asylanten mit einer Duldung oder einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen („Plätze“ 1 – 16;Stand: 31.10.2014)
Afghanistan |
389 |
Syrien |
186 |
Armenien |
123 |
Russische Föderation |
116 |
Iran |
73 |
Irak |
57 |
Ghana |
53 |
Serbien |
44 |
Vietnam |
34 |
Türkei |
34 |
Ägypten |
30 |
Somalia |
24 |
Mauretanien |
21 |
Eritrea |
19 |
Togo |
16 |
Ukraine |
8 |
Russische Föderation:
Zumeist handelt es sich nicht um ethnische Russen, sondern um Clans aus dem Kaukasus. Unter ihnen befinden sich knallharte Islamisten. Ginge es mit rechten Dingen zu, müßten die Kaukasier ihre Asylanträge in Polen und eben nicht in der Bundesrepublik stellen.
Armenien:
Hier lohnt sich ein Blick auf die Netzseite des Auswärtigen Amtes (Armenien – Rubrik Innenpolitik, abgerufen am 05.02.2014). Zwar hätten Anfang 2008 Unruhen infolge der Präsidentschaftswahlen und ein darauffolgender Ausnahmezustand „zu einer Verschlechterung der Menschenrechtslage geführt.“ Mittlerweile aber „wurden (auf Empfehlung des Europarates – d. Red.) das Versammlungsrecht reformiert und Änderungen im Strafgesetzbuch verabschiedet. (…) Durch weitere Reformen im Justizsektor soll die Unabhängigkeit der Judikative gestärkt werden.“ Und weiter heißt es: „In Armenien gibt es eine Vielzahl von nationalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen, deren Tätigkeit offiziell keinen Einschränkungen durch staatliche Organe unterliegt. Nationale und ethnische Minderheiten sind integriert und im Rat der Nationalen Minderheiten organisiert. Die Todesstrafe wurde im September 2003 abgeschafft.“
Serbien:
Dort findet politische Verfolgung schlicht und ergreifend nicht statt, auch wenn Roma-Liebhaber uns das immer wieder gern weismachen wollen.
Zu anderen Herkunftsländern wie Afghanistan, Ghana, Syrien oder Ukraine wurde hier kürzlich Stellung genommen. Außerdem ergibt sich gerade im Hinblick auf Flüchtlinge aus dem Irak bzw. Syrien die Frage, warum Saudi-Arabien keine Asylsuchenden aufnimmt. Das Land ist sechsmal so groß wie die Bundesrepublik und verfügt über 16 Prozent der nachgewiesenen Erdölreserven der Welt; die Bevölkerungsdichte beträgt (beneidenswerte) 12 Einwohner/km². Die Saudis, einer der treuesten Verbündeten der USA in der Region, tragen neben Katar und der Türkei ein gerüttelt Maß an Verantwortung für die Eskalation des syrischen Bürgerkrieges, indem auch von ihrem Territorium aus Söldner und Waffen nach Syrien einsickern. Im übrigen ist Saudi-Arabien neben Katar Geburtsstätte der Kopfabschneider-Kommandos des Islamischen Staates (IS).
Mit den „Kollateralschäden“ will sich das saudische Königshaus allerdings in keiner Weise befassen. Wer sich ernsthaft mit der Asyl-Problematik beschäftigt, darf zudem das Dublin-III-Abkommen nicht außeracht lassen. Demnach haben Asylsuchende ihren Antrag in dem Land zu stellen, das sie zuerst betreten. Deutschland müßte also so gut wie keine Asylanten aufnehmen.
Angesichts der gestiegenen (Schein-)Asylantenzahlen (2013: 127.000; 2014: 200.000) sind die seit langem von der NPD erhobenen Forderungen aktueller denn je, zumal für 2015 mit mindestens 230.000 Antragstellern gerechnet wird:
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Rückkehr zu den altbewährten Kontrollen an den Grenzen zu Polen und zur Tschechei sowie Verstärkung der Polizeipräsenz;
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unverzügliche Abschiebung aller Asylbewerber, deren Anträge rechtskräftig abgelehnt wurden, in ihre Herkunftsländer;
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personelle Stärkung der mit Asylverfahren befaßten Verwaltungsgerichte, um auf diese Weise eine Beschleunigung der Verfahren zu erreichen;
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Abschaffung von Zuwanderungsanreizen wie: Auszahlung von Barmitteln, Unterbringung in Wohnungen, finanzielle Gleichstellung von Asylanten mit deutschen Hartz-IV-Beziehern und Bewegungsfreiheit im gesamten Bundesgebiet;
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sofortige Abschiebung von Asylanten, die in Deutschland Straf- und Gewalttaten begehen, in ihre Herkunftsländer;
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Ersetzung des einklagbaren Grundrechts auf Asyl nach Artikel 16a Grundgesetz durch ein deutlich verschärftes Asylrecht.