Dubiose Vorgänge beim LKA setzen Innenminister unter Druck

Das Land Mecklenburg-Vorpommern muss einem ehemaligen Mitarbeiter des Landeskriminalamts (LKA) 2500 Euro Schadenersatz zahlen. Der Polizeistatistik-Experte hatte wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte geklagt und Recht bekommen. Immer wieder sollen der LKA-Chef und sein Vorgänger versucht haben, die Statistik von Straftaten in ihrem Sinne zu beeinflussen.
 
Der Auslöser des Rechtsstreits aus dem Jahr 2011 sollen sogenannte Zielvereinbarungen der Polizeiführung mit Beamten in herausgehobener Position gewesen sein. Diese beinhalteten offenbar „Höchstgrenzen“ für die Anzahl von Straftaten. Der Verdacht liegt nahe, dass mit geschönten Statistiken auch falsche Kriminalitätsprognosen erstellt werden. Der Mitarbeiter lehnte solche Vorgaben als unwissenschaftlich ab. Dafür wurden ihm „Steine in den Weg gelegt“ und „das Leben schwer gemacht“.
 
„Weil nicht sein kann, was nicht sein darf“
 
Doch nicht nur LKA-Direktor Ingolf Mager und sein Vorgänger Ingmar Weitemeier stehen deshalb in der Kritik. Auch ihr oberster Dienstherr, Innenminister Lorenz Caffier (CDU), geriet schon vor einigen Jahren in den Verdacht, die Polizeistatistik geschönt zu haben. Im Zuge der erweiterten Grenzöffnung durch das Schengen-Abkommen waren ihm von der NPD manipulative Eingriffe bei der Ermittlung der Zahlen zur Grenzkriminalität vorgeworfen worden. Die damaligen Vorfälle wurden einfach ausgesessen. Sollten sich die aktuellen Vorwürfe der manipulierten Polizeistatistiken nun erhärten, könnte aber auch Caffier selbst noch einmal in arge Bedrängnis geraten.
 
Auch der Vorwurf des Mobbings und die ominösen Zielvereinbarungen sind bislang noch nicht vollständig aufgeklärt. Unklar ist zudem, wie viele weitere Fachbereiche des LKA von solchem skandalösen Verhalten betroffen sind.
 
Der Landtagsabgeordnete Michael Andrejewski (NPD) reichte aufgrund der aktuellen Geschehnisse um die Verquickungen der obersten Polizeiführung mit dem vorgeworfenen Manipulationsverdacht eine Kleine Anfrage ein. Es bleibt abzuwarten, wie die Landesregierung die Vorfälle beurteilt und welche Konsequenzen sich aus der Beantwortung ableiten lassen.
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 05. Februar 2015