Mit zwielichtigen Methoden versuchte die Stadt Neubrandenburg dem nationalen Widerstand die Demonstration zum Tag der Arbeit unter dem Motto „Sozial statt global - Wir fordern Arbeit im eigenen Land!" zu verbieten.
Doch das Unrecht in Gestalt des Oberbürgermeisters verlor auf ganzer Linie. Mit einem Schreiben vom 24.04.2007 an den Anmelder der nationalen Demonstration (Widerspruchsführer) am 1. Mai 2007 in Neubrandenburg teilte die Stadt Neubrandenburg (Widerspruchsgegner) u. a. folgendes mit:
„Der Bescheid des Oberbürgermeisters vom 03.04.2007 wird aufgehoben“.
„Der zulässige Widerspruch des Widerspruchsführers ist in der Sache auch begründet. Die angefochtene Verbotsverfügung des Widerspruchsgegners wurde vom Verwaltungsgericht für rechtswidrig erkannt und stellt damit eine nicht zu rechtfertigende Verletzung des Widerspruchsführers in seinem verfassungsmäßig garantierten Grundrecht aus Art. 8 GG dar“.
„Gründe für ein vollständiges Verbot der ordnungsgemäß angemeldeten Versammlung sind nach Abwägung der widerstreitenden Interessen nicht ersichtlich, da keine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, daß tatsächlich Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu befürchten sind, soweit die Veranstaltung unter den im Sinne § 15 Abs. 2 VersammlG erteilten Auflagen abgehalten werden“.
Die Einsicht, daß die Stadt Neubrandenburg sich mit ihren von mal zu mal dürftigeren verfaßten Verbotsverfügungen rechtswidrig verhält und eine Verletzung des Grundrechts nach Art. 8 GG darstellt, kam zwar spät, aber sie kam.
Die Stadt Neubrandenburg hätte sich eine menge Ärger und Geld sparen können, denn noch gilt in diesem Staat die Versammlungsfreiheit.
Der nationale Freiheitswille läßt sich weder totschweigen noch verbieten!
Für alle Teilnehmer unserer Demonstration folgende Auflagen zur Kenntnisnahme:
„Der Verwendung von bis zu 6 Trommeln wird unter der Bedingung zugestimmt, soweit die Trommler nicht im Gleichschritt marschieren, und die Trommeln nicht so geschlagen werden, daß danach ein einheitlicher Marschtakt entsteht, den Demonstrationsteilnehmern dadurch Kommandos gegeben oder die Melodien bzw. Rhythmen verfassungswidriger Lieder wiedergegeben werden. Kommandodurchsagen an die Trommler sind untersagt, sofern durch diese ein einheitliches Trommeln und eine Lenkung der Demonstrationsteilnehmer, beispielsweise im Hinblick auf einen Gleichmarsch, erreicht.
Die Verwendung von Fahnen der ehemaligen Ostgebiete des Deutschen Reiches sowie von Fahnen und Transparenten strafbaren oder verfassungswidrigen Inhaltes ist untersagt. Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder gleichartigen Kleidungsstücken als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung wird verboten. Ebenso sind Lieder mit verfassungswidrigem und strafbarem Inhalt verboten.“
Wie bei allen vorangegangenen Demonstrationen in Neubrandenburg weisen wir auch diesmal darauf hin, daß mit Angriffen von verführten Antifa-Gewalttätern zu rechnen ist. Die Anreise in Gruppen und mit dem Zug wird daher empfohlen.
Vor und während der gesamten Demonstration gilt für alle Teilnehmer ein absolutes Alkoholverbot! Den Demonstrationsauflagen und den Anweisungen der Ordner ist unbedingt Folge zu leisten!
Demonstration am 1. Mai 2007 in Neubrandenburg
Beginn: 12 Uhr
Treffpunkt: Bahnhof Neubrandenburg/Brücke zum Vogelviertel
Kontakt: 0152 - 05711911
Infos unter: www.gib8.org
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Erstellt am Freitag, 27. April 2007