Tschetschenen in der Anklamer Südstadt sind ausreisepflichtig.

Wie dank einer Anfrage der NPD-Fraktion im Kreistag Vorpommern-Greifswald jetzt bekannt wurde, sind von den vier tschetschenischen Familien, die seit August des vergangenen Jahres in der Anklamer Südstadt untergebracht sind, drei vollziehbar ausreisepflichtig. Sie müssten also abgeschoben werden. Trotzdem sind sie noch da. Warum?
 
Dies läge daran, so der Landkreis in seiner Antwort, weil "in Einzelfällen die Verfahren noch nicht Bestands/rechtskräftig abgeschlossen seien."  Was das genau heißen soll, bleibt das Geheimnis der Verwaltung. Noch rechts- und bestandskräftiger kann ein Verfahrensabschluß gar nicht sein, wenn ein Ausländer bereits "vollziehbar ausreisepflichtig" ist.
 
Das bedeutet nämlich, daß alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind und die zuständige Behörde nur noch loslegen, also abschieben muß. Die Vermutung liegt nahe, daß hier wieder einmal die üblichen Tricks angewandt werden.
 
Die Sippe hat Deutschland zu verlassen, aber einer ist krank, ein anderer spurlos verschwunden, und man kann doch nicht herzloserweise die Familie auseinanderreißen. Und, nach langen Jahren des Aufenthalts in Deutschland, immer wieder verlängert durch plötzliche und unerwartete Erkrankungen und sonstige Hindernisse, auch nicht mehr abschieben, so illegal die Einreise auch gewesen sein mag.
 
Die Schlepperorganisationen werden sich freuen. Mit solchen "Erfolgen" können sie Werbung machen. Selbstverständlich wird die NPD-Fraktion mit weiteren Anfragen in dieser Sache am Ball bleiben.
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 08. Oktober 2014