Versteckte Aufweichung des Asylrechts

Typisch Bundesrepublik. Wochenlang wird ein Thema künstlich verzerrt durch die Medien transportiert. Es geht um die Einstufung von Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten. Den von der Zuwanderung überlasteten Kommunen wurde eine Verschärfung des Asylrechts suggeriert.
 
Zuwanderung aus Balkanstaaten weiterhin ungebremst
 
Die nun vom Bundesrat beschlossenen Änderungen im Asylrecht werden allerdings keine sichtlichen Auswirkungen auf die Zuwanderung aus den Balkan-Staaten haben. Nach wie vor wird jeder Asylantrag individuell geprüft. Denn gemäß Artikel 16a Absatz 3 Satz 2 GG wird nur solange vermutet, dass ein Ausländer aus einem sicheren Herkunftsstaat nicht verfolgt wird, bis er Tatsachen vorträgt, die seine Aufnahme dennoch begründen.
Eine beschleunigte Bearbeitung der Verfahren und damit verbunden eine schnellere Abschiebung sind ebenso nicht zu erwarten. Ghana wurde bereits 1993 als sicherer Herkunftsstaat eingestuft. Die Zuwanderung hat sich in den letzten Jahren mehr als verdoppelt, die erteilten Duldungen in M-V zwischen 2008 und 2013 verfünffacht.
 
Beachtliche Auswirkungen an anderer Stelle
 
Laut Gesetz wird jedem Asylbewerber und Geduldetem ein gewisser Aufenthaltsradius zugewiesen. Meistens handelt es sich hierbei um den jeweiligen Landkreis oder das Bundesland. Diese sogenannte Residenzpflicht wurde mit demselben Beschluss des Bundesrates weiter aufgeweicht. Vor allem Großstädte dürften dadurch künftig noch mehr ins Visier der Ausländer rücken und dadurch stärker belastet werden.
 
Ebenso wurden Erleichterungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt festgelegt. Die bekannte Vorrangprüfung, also ob in erster Linie ein Deutscher für den jeweiligen Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wurde zum Auslaufmodell erklärt. Zudem wurde bei der Versorgung der Flüchtlinge eine Umkehr vom Sach- zum Geldleistungsprinzip beschlossen. Essenspakete und Kleidung gibt es nur noch zur Begrüßung. Danach können die Fremden selbst einkaufen.
 
Von langer Hand vorbereitet
 
Nüchtern betrachtet handelt es sich also nicht um einen Asylkompromiss, wie es allgemein von den Grünen bis zur AFD dargestellt wird. Es handelt sich vielmehr um eine von langer Hand geplante weitere Unterhöhlung des Asylrechts – um einen Asylkomplott.
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 26. September 2014