Skandalurteil gegen Petereit: Berufung angekündigt

Gestern wurden vor dem Amtsgericht Güstrow zwei Anklagen gegen unseren stellvertretenden Landesvorsitzenden David Petereit verhandelt.
 
Die erste warf ihm Hausfriedensbruch vor, welcher im Dezember 2010 durch das Übertreten der Grundstücksgrenze des Lalendorfer Bürgermeisters Reinhard Knaack (LINKE) verwirklicht worden sein soll. Petereit und andere Personen hatten im Ort ein Flugblatt verteilt, welches sich auf satirische Art und Weise mit der Weigerung des Bürgermeisters einer kinderreichen Familie mit nationalem Hintergrund die Ehrenpatenschaftsurkunde des Bundespräsidenten für ihr siebentes Kind zu übergeben, auseinandersetzte. Im Anschluß an die Verteilaktion machte die Gruppe vor dem Grundstück des Bürgermeisters ein Gruppenfoto. Diese Situation wurde anschließend medial zu einem Hausfriedensbruch hochgespielt. Innenminister Caffier entgleiste und sprach von „Frühform des Terrors.“
 
Vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs wurde Petereit freigesprochen.
 
Petereit zeigte seinerseits vor zwei Jahren den Bürgermeister Knaack wegen falscher Verdächtigung an. Als er in einer Gerichtsverhandlung gegen andere Beteiligte wegen Hausfriedensbruchs im Zeugenstand saß stimmte er zu, daß diese Anzeige als seine Aussage verlesen werden dürfe. Wörtlich heißt es darin, daß „die Personengruppe“ sich zu keinem Zeitpunkt auf dem Grundstück befunden habe.
 
In der gestrigen Verhandlung sagten nicht nur die Polizisten aus, die Gruppe lediglich vor dem Grundstück gesehen zu haben, sondern auch alle weiteren unmittelbar Beteiligten sagten aus, daß keiner aus der Gruppe jemals die Grenze überschritten hätte. Im Gegenteil es sei sogar noch eindrücklich darauf hingewiesen worden, nicht das Grundstück zu betreten.
 
Allein die Ehefrau des Bürgermeisters behauptete die Gruppe direkt auf dem Grundstück der Terrasse durch ein verwinkeltes Zimmer gesehen zu haben, während ihr Mann davon sprach die Gruppe habe wohl zwei Meter hinter dem Tor gestanden.
 
Obwohl ein Foto das Gegenteil beweist und acht Zeugen der Aussage von Waltraut Knaack widersprachen, die Frau damals offensichtlich aufgrund der Gesamtumstände um das Handeln ihres Mannes derart  unter psychischen Problemen litt, daß sie am folgenden Tag für drei Wochen krank geschrieben werden mußte und sie zwischenzeitlich sogar nicht wußte, ob sie der letzten Gerichtsverhandlung selbst im Publikum beiwohnte oder die Sachen nur erzählt bekam, stützt Richterin Lüders ihr Urteil auf die Ausführungen der Frau. Sie sah es als erwiesen an, daß Petereit falsch ausgesagt hätte und verurteilte ihn zu 8 Monaten Haft auf Bewährung und zur Zahlung von 3.000 Euro an die Güstrower Tafeln e.V.
 
Petereit selbst zeigte sich gestern erschüttert von dem Urteil und kündigte über seine Facebookseite bereits die Berufung an.
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 09. Juli 2014