Aus Stralsund wurde uns ein Vorfall gemeldet, bei dem einem 17jährigen Erstwähler nur der Stimmzettel für die Europawahl ausgehändigt wurde, nicht aber jene für die Kreis- bzw. Gemeindewahl. Hintergrund ist, daß der Wahlvorstand das „N“ im Wählerverzeichnis hinter seinem Namen bei Europawahl als „Nur“ gedeutet hat. Dieses N bedeutet aber „Nein“. Denn Personen unter 18 dürfen bei der Kreis- und Gemeindewahl mit wählen. Nicht aber bei der Europawahl. Ihm wurde also genau der falsche Wahlzettel gegeben.
Sollte es weitere derartige Vorfälle in Mecklenburg und Pommern geben, bitten wir Euch, uns diese zu melden.
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Erstellt am Sonntag, 25. Mai 2014