Man stelle sich vor, ein NPD-Politiker würde einer etablierten Partei oder einzelnen Führungsfiguren des Systems "ein Höchstmaß an moralischer und politischer Verkommenheit" unterstellen. Eine Verurteilung wegen Beleidigung wäre sicher. Dies, so würde der zuständige Richter donnern, sei keineswegs von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern stelle natürlich eine schwer wiegende Ehrverletzung und Verunglimpfung dar.
Ob das auch umgekehrt gilt? Am 19.2 dieses Jahres ließ die Landrätin von Vorpommern-Greifswald, Dr. Barbara Syrbe, auf der offiziellen Seite des Landkreises einen "offenen Brief" veröffentlichen, in dem sie ihre Meinung zur Kandidatur eines NPD-Mitglieds als Bürgermeister für die Stadt Pasewalk kund tat.
Unter anderem erklärte sie in Bezug auf die NPD und speziell die Pasewalker Wahl: "Menschen, die so denken, dürfen in unserer Gesellschaft kein Wahlamt erhalten. Wer Mitglied einer Partei ist, die so denkt, hat auf dem Stuhl des Bürgermeisters nichts verloren.
Das Grundgesetz und den Grundkonsens unserer Gesellschaft zu verneinen und gleichzeitig die demokratischen Rechte für sich selbst zu nutzen - das ist für mich das höchste Maß an moralischer und politischer Verkommenheit".
Es ist klar, wer da gemeint ist - Kristian Belz als Person und die NPD als Kollektiv. Nach den Maßstäben, die die Justiz gerade im Falle David Petereit zur Anwendung gebracht hat, würde an Anklage und Verurteilung kein Weg vorbei führen. Wenn die Staatsanwaltschaften unabhängig wären. Allerdings sind sie in der demokratischen Praxis massiver politischer Einflußnahme ausgesetzt, der in diesem Fall selbst die abenteuerlichsten juristischen Verrenkungen recht wären, um eine Einstellung des Verfahrens zu begründen. Darauf darf man gespannt sein.
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Erstellt am Dienstag, 18. März 2014