„Ritter“ fällt vom hohen Roß

Nach dem nationalen Gedenkmarsch in Waren (Müritz) hatte sich Genosse Peter Ritter ereifert und schwere Vorwürfe gegen das Ordnungsamt erhoben. Nun ist der Lokalpolitiker der Linkspartei mit einer Anfrage an die Kreisverwaltung abgeblitzt und wurde stattdessen ausführlich über die Grundzüge des Versammlungsrechts informiert.
 
Wenn es allein nach dem ehemaligen NVA-Politoffizier Peter Ritter ginge, wäre es in Deutschland mit der Versammlungs- und Meinungsfreiheit nicht weit her und die NPD dürfte von diesem Grundrecht schon gar keinen Gebrauch machen. Ständig kommt er mit dem erhobenen Zeigefinger daher und will am liebsten selbst über die Auslegung des Grundgesetzes entscheiden, wenn es nur dem K(r)ampf gegen Rechts dienlich ist. Tanzen dann nicht alle nach seiner Pfeife, wird gemotzt und lamentiert, daß es eine Not ist.

Auf den Boden der Tatsachen geholt
 
Im Zusammenhang mit dem nationalen Gedenkmarsch hatte Ritter umgehend eine Anfrage „zur Versammlung der NPD“ gerichtet. Die Bemerkungen und Antworten, die er daraufhin auf dem Amtsweg erhielt, dürften ihm aber keineswegs schmecken. Umfänglich nahm Ordnungsamtsleiter Rainer Plötz Stellung. Zur Frage Ritters, warum die Ordnungsbehörde eine Eilversammlung genehmigt hätte, teilte Plötz mit, daß solche nicht genehmigt werden müßten, sondern lediglich anmeldepflichtig seien. Außerdem, so Plötz weiter, müsse der Anmelder (die NPD, d. Red) keine Begründung abliefern, warum er ein verfassungsrechtlich verankertes Recht in Anspruch nimmt.
 
Schließlich weist der Ordnungsamtsleiter auch den Vorwurf einer verspäteten Information des Warener Bürgermeisters Norbert Möller (SPD) zurück. Dieser wurde – auf dem üblichen Wege per E‑Mailverteiler – am 13. Februar um 10:05 über das Vorliegen der Anmeldung in Kenntnis gesetzt. In der Presse war hingegen behauptet worden, Möller hätte erst in den Nachmittagsstunden vom Gedenkmarsch erfahren und wäre somit verspätet informiert worden. Besteht im Warener Rathaus etwa ein internes Kommunikationsproblem?

Im Endeffekt hat sich Ritter mit seiner Rundumschelte nur in die Nesseln gesetzt. Anstatt viel heiße Luft abzusondern, hätte sich der eitle Toleranzapologet lieber einmal mit der geltenden Rechtslage auseinandersetzen sollen. Vielleicht hat Ritter aber – nach bald 25 Jahren – immer noch nicht den Untergang der DDR überwunden, die bekanntlich keine Opposition geduldet hat.
zurück | drucken Erstellt am Sonntag, 23. Februar 2014