NPD kündigt bei Nichtzulassung von Kristian Belz Wahlanfechtung an

Üble Verfahrenstricks, plötzlich aufgetauchte „formale Mängel“ und eine intensive „Bearbeitung“ der Mitglieder des Kreiswahlausschusses von Vorpommern-Greifswald insbesondere durch die Medien sollen doch noch verhindern, dass der NPD-Bewerber zur Wahl zugelassen wird. Obwohl das zuständige Gremium dies mit deutlicher Mehrheit am 13.02. beschlossen hatte. Das stört die Superdemokraten wenig. Am Montag soll in einer Wiederholungssitzung einfach noch mal neu entschieden werden, in der Hoffnung, daß es dann paßt. Gegenüber der Kreiswahlleiterin und Vorsitzenden des Ausschusses hat die Vertrauensperson des NPD-Wahlvorschlags am heutigen Tage angekündigt, das Wahlergebnis anzufechten, falls Kristian Belz nicht antreten dürfe.

Am Abend davor fanden die Nationalen einen unerwarteten Verbündeten –Innenminister Caffier, der Dr. Syrbe gründlich abwatschte. Ihr Vorhaben, die Sitzung des Kreiswahlausschusses zu wiederholen, sei ein Verstoß gegen das Gesetz. Damit erwecke die Landrätin wider besseres Wissen eine Erwartung, die sich nach Recht und Gesetz nicht erfüllen könne. Die Fristen seien abgelaufen. Sich wissentlich über gesetzliche Fristvorgaben hinwegzusetzen, lasse zumindest am nötigen Rechtsverständnis zweifeln. Es sei zu spät für weitere Sitzungen. Wenn jetzt – wie Syrbe es wolle –erneut über den NPD-Kandidaten abgestimmt werde, mache sie am Ende die ganze Bürgermeisterwahl am 23.03. anfechtbar.

In der Tat, wo er recht hat, hat er recht. Eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Wahl könnte die NPD jetzt mit einer vom Landesinnenministerium gelieferten Begründung betreiben. Das kann man gar nicht verlieren. Es besteht höchstens die Gefahr, daß wir Caffier Beraterhonorar zahlen müssen.

Was sich die „Experten“ des Landkreises da ausgedacht haben, ist grober juristischer Unfug. Das Landes-und Kommunalwahlgesetz von Mecklenburg-Vorpommern trägt dem Grundgedanken Rechnung, dass Termine eingehalten werden müssen – für die Versendung der Wahlbenachrichtigungen, das Drucken der Stimmzettel und natürlich die Wahl selbst. Deshalb gibt es ab einem bestimmten Zeitpunkt keine Möglichkeit mehr, gegen die Zulassung oder Zurückweisung von Wahlvorschlägen vorzugehen. Kann es auch gar nicht geben, es sei denn, man ist bereit, den Wahltag endlos zu verschieben. Wer dennoch rechtliche Bedenken geltend machen will, für den steht die Möglichkeit bereit, nach der Verkündung des amtlichen Wahlendergebnisses Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl einzulegen. Diese wird dann gegebenenfalls wiederholt.

Das Wahlgesetz bestimmt im Übrigen auch, daß der Kreiswahlausschluß ohne Rücksicht auf die Anzahl der „weiteren“ Mitglieder beschlussfähig ist, wobei man unter „weiteren Mitgliedern“ alle außer der Vorsitzenden und ihrem Stellvertreter versteht. Letztere waren bei der Sitzung vom 13.02. anwesend. Daher ist es völlig unerheblich, ob ein den Grünen angehörendes weiteres Mitglied des Ausschusses nun ordnungsgemäß geladen wurde oder nicht. Das Gremium war beschlussfähig, es hat entschieden, die Entscheidung ist rechtskräftig und bleibt es auch. Eine Wiederholungssitzung ist rechtlich ohne Belang.

Angesichts des von der Landrätin veröffentlichten „Offenen Briefes“, in dem sie sich massiv gegen die Kandidatur von NPD-Mitgliedern für Bürgermeisterwahlen aussprach, ist zudem von einer Befangenheit der Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses auszugehen. Diese ist auch Mitarbeiterin der Kreisverwaltung und damit Dr. Syrbes Untergebene. Wenn ihre Dienstherrin in einer solchen Weise Druck aufbaut, wie ist dann noch eine unparteiische Entscheidung möglich?
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 21. Februar 2014