Bis zum heutigen Freitag, 12.00 Uhr, hatte Rechtsanwalt Peter Richter der linken Landrätin Dr. Syrbe eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung hinsichtlich ihres die NPD verunglimpfenden „Offenen Briefes“ eingeräumt. Exakt um 12.02 Uhr traf diese per Fax in der Kanzlei ein.
Hier die „Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung“ im Wortlaut:
„Die Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Frau Dr. Barbara Syrbe, verpflichtet sich hiermit – ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung und ohne Präjudiz für die Sach-und Rechtslage – in der Sache gleichwohl rechtsverbindlich gegenüber dem NPD-Landesverband M-V, vertreten durch den Landesvorsitzenden, dieser vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Peter Richter,
1. es zu unterlassen, dass der auf der Homepage des Landkreises V-G unter der Adresse http://www.kreis-vg.de/index.php?object=txl2098.1.1 &Modi0=7&FID=2164.3281 .1 &NaviD=2098.29 seit dem 19.02.2014 abrufbare „Offene Brief“ vom 19.02.2014 mit Wirkung vom 21.02.2014, ab 12.00 Uhr, weiterhin auf der Homepage des Landkreises V-G ( www.kreis-vg.de) verbleibt, ebenso den vorgenannten „Offenen Brief“ auch anderweitig der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder öffentlich zugänglich machen zu lassen;
2. für den Fall einer zukünftig eintretenden schuldhaften Verletzung des Unterlassungsversprechens zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an den NPD Landesverband M-V, deren Höhe nach billigem Ermessen bestimmt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.
Die Verpflichtung zur Leistung eines Schadensersatzes und die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten/Anwaltskosten wird ausdrücklich zurückgewiesen.“
Eine ganz schöne Schlappe für die Ex-SED-Politikerin. Die Anwaltskosten werden natürlich eingetrieben werden.
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Erstellt am Freitag, 21. Februar 2014