Beamte sind zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Das gilt auch für Wahlbeamte wie Bürgermeister und Landräte. Angesichts der tatsächlichen Verhältnisse im Parteibuchstaat klingt das zwar eigenartig und wie von einem fernen Stern, ist aber geltendes Recht.
Die linke Landrätin Dr. Barbara Syrbe hat gegen diese Neutralitätspflicht in gröblichster Weise verstoßen, indem sie auf der offiziellen Seite des Landkreises seit dem 19. Februar ein als „Offenen Brief“ bezeichnetes, gegen die NPD gerichtetes Haßpamphlet veröffentlichen ließ. In diesem bezeichnet das ehemalige Mitglied der SED-Mauermörderpartei die NPD als „zutiefst demokratiefeindlich und menschenverachtend“ und unterstellt den Parteimitgliedern „das höchste Maß an moralischer und politischer Verkommenheit“.
Mit diesen Anwürfen übt sie auch trotz der scheinheiligen Beteuerung, es stehe ihr „nicht zu, die Entscheidungen eines demokratischen Gremiums wie des Kreisausschusses zu kritisieren“, massiven Druck auf diesen aus, der aufgrund dubioser Tricksereien nun am Montag nochmals tagen soll. Wenn die Landrätin sich wenige Tage vor dieser Sitzung in einer solchen Weise gegen die NPD positioniert und über deren Mitglieder schreibt: „Menschen, die so denken, dürfen in unserer Gesellschaft kein Wahlamt erhalten. Wer Mitglied einer Partei ist, die so denkt, hat auf dem Stuhl eines Bürgermeisters nichts verloren“, wie unabhängig kann dann wohl die Vorsitzende des Wahlausschusses, die auch Mitarbeiterin der Landkreisverwaltung und damit Dr. Syrbes Untergebene ist, noch über die Beschwerde des NPD-Bewerbers Kristian Belz gegen seine Nichtzulassung zur Pasewalker Bürgermeisterwahl entscheiden?
Hier liegt klar ein unzulässiger Eingriff nicht nur in die Entscheidungsfindung des Kreiswahlausschusses vor, sondern auch in den schon anlaufenden Kommunal-und Europawahlkampf. Zudem stellt Dr.Syrbe die falsche Behauptung auf, „das Parteiprogramm der NPD sage klar aus, dass sie diese Demokratie ablehne“. Das ist schlicht gelogen.
Daher hat die NPD die exkommunistische Landrätin mit Anwaltsschreiben aufgefordert, durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zuzusichern, den genannten „offenen Brief“ unverzüglich von der Netzseite des Landkreise Vorpommern-Greifswald zu entfernen und auch anderweitig nicht mehr zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.
Die Frist läuft ab am Freitag, den 21.02.2014.
Sollte die Erklärung nicht abgegeben werden, wird gerichtlicher Eilrechtsschutz in Anspruch genommen werden.
Übrigens: Dr. Barbara Syrbe ist Jahrgang 1954. Als die Mauer fiel, war sie 35 und hatte ein Leben als Stütze der SED-Diktatur geführt, unter anderem als Bildungsstättenleiterin auf der Peene-Werft Wolgast von 1980 bis 1990. Es ist nicht bekannt, daß sie im dieser Zeit jemals die Stasi, die Verfolgung politischer Gegner, die Haftbedingungen in Bautzen oder die Mauermorde als „zutiefst demokratiefeindlich und menschenverachtend“ bezeichnet oder Honecker und Mielke „das höchste Maß an politischer und moralischer Verkommenheit“ attestiert hätte.
Hingegen kann man ihr ein erhebliches Maß an Feigheit zubilligen. All das, was sie in ihrem offenen Brief der NPD unterstellt hat, hätte sie den Abgeordneten der Partei auch während der Kreistagssitzung offen ins Gesicht sagen können. Doch sie schwieg lieber und meldete sich dann aus dem kuscheligen Büro per Internet. Nicht sehr respektabel.
Nachtrag: Bei einem Blick auf die Netzseite des Landkreises um 15.30 Uhr konnten wir feststellen, daß der offene Brief mittlerweile verschwunden ist.
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Erstellt am Donnerstag, 20. Februar 2014