Tino Müller legt Berufung ein

Gegen das heute vom Amtsgericht Ueckermünde verkündete Urteil wird Tino Müller Berufung einlegen. Dies kündigte er noch im Gerichtssaal an. Müller wurde wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Landespressegesetzes zu einer Geldstrafe verurteilt. Er soll  bei zwei Ausgaben des „Uecker-Randow Boten“ als Redakteur gezeichnet haben. (wir berichteten hier und hier) Dabei wurde er in keinem der Impressa ausdrücklich als Redakteur aufgeführt.
 
Zudem hat der NPD-Stadtvertreter aus Ueckermünde, Marko Müller, ausgesagt, daß er über die inhaltliche Gestaltung der Boten bestimmt und damit die Tätigkeit eines Redakteurs faktisch ausübt, und nicht Tino Müller.
 
Staatsanwaltschaft und Gericht hielten dies aber im Gleichklang für unglaubwürdig. Weil Tino Müller die „führende Figur“ in der Region sei, müsse er auch Einfluß auf die Gestaltung des Boten haben. Diese nebulöse Vermutung reichte für eine Verurteilung.
 
Tino Müller wird hiergegen alle Rechtsmittel ausschöpfen.
zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 17. Dezember 2013