Was tun, wenn die Wohnung geräumt werden soll, um Asylanten Platz zu machen?

Überrumpelung, Einschüchterung und bewußte Täuschung sind die Lieblingswaffen der "Demokraten", wenn sie wieder einmal Deutsche aus ihren Wohnungen vertreiben wollen, weil Asylanten im Anmarsch sind. Die Kündigungsschreiben sind in aller Regel barsch formuliert und vermitteln den Eindruck, Widerstand sei zwecklos. Ist er aber nicht!
 
Mietwohnungen können nicht einfach so gekündigt werden. Der Vermieter muß vielmehr ein so genanntes "berechtigtes Interesse" nachweisen. Der Klassiker wäre Eigenbedarf. Damit läßt sich aber nicht das Vorhaben begründen, aus einem Wohnblock ein Asylantenheim zu machen. Das Einzige, was die Gemeinde ins Feld führen könnte, wären öffentliche Pflichten, zu deren Erfüllung sie die fraglichen Räume benötigte. Es sind aber die Landkreise, die zur Unterbringung von Asylanten verpflichtet sind, nicht die Gemeinden. Und schon gar nicht die Wohnungsgesellschaften, selbst wenn sie von einer Gemeinde kontrolliert werden.
 
Daher kann man mit guten Aussichten auf Erfolg der Kündigung widersprechen. Der Widerspruch muß schriftlich erklärt werden und dem Vermieter spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist zugegangen sein, wenn der Vermieter den Mieter auf das Kündigungsrecht hingewiesen hat Das heißt: Der Vermieter kündigt am 4.Oktober zum 31.Dezember. Das Widerspruchschreiben muß spätestens am 31.Oktober dem Vermieter zugehen. Empfohlen wird ein Einschreiben mit Rückschein.
 
So sollte der Widerspruch aussehen:

WIDERSPRUCH
 
"Gegen Ihre Kündigung vom 4.10.2013 erhebe ich fristgerecht Widerspruch. Sie haben kein berechtigtes Interesse dargelegt, das zur Kündigung einer Mietwohnung erforderlich ist. Ihr Vorhaben, durch meinen Auszug Platz für Asylanten zu schaffen, stellt kein besonderes Interesse in diesem Sinne dar. Eine öffentliche Pflicht, Asylanten unterzubringen, obliegt den Landkreisen, nicht den Gemeinden und deren Wohnungsgesellschaften. Gegen eine Räumungsklage werde ich mich zur Wehr setzen, und zwar durch alle Instanzen. Das öffentliche Aufsehen, das ein solches Gerichtsverfahren erregen wird, dürfte Ihnen nicht gefallen. Geben Sie lieber gleich auf."
 
Es ist sehr zweifelhaft, ob das System wirklich die Stirn hätte, gegen einen widerspenstigen Mieter zum Wohle von Asylanten eine Räumungsklage durchzuziehen mit dem Risiko, diese auch noch zu verlieren. Um das zu vermeiden, sucht es sich, tückisch wie es ist, auch stets Wohnblöcke aus, deren Bewohner sich schlecht wehren können - ältere Menschen und ärmere Leute, die Angst vor hohen Anwalts- und Prozeßkosten haben und auch fürchten, durch Medienhetze als Nazis dargestellt zu werden und Besuch von der Geheimpolizei zu bekommen. Die Stasi-Angst steckt vielen Bürgern, die die DDR noch erlebt haben, in den Knochen. Von BRD-Politikern, die längst zahlreiche Stasi-Figuren in ihre Reihen aufgenommen haben, wird das eiskalt ausgenutzt.
 
In Wolgast und in Friedland haben die Kräfte der Einschüchterung leider vorerst gesiegt. Gerade in diesen Orten sollen die Bürger aber wissen, daß sie dem menschenfeindlichen Machtapparat nicht alleine gegenüberstehen. Die NPD ist an ihrer Seite. Deshalb waren wir voriges Jahr in Wolgast, und deshalb werden wir in diesem Jahr in Friedland sein. Zufällig am 9.November. Warum auch nicht?

zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 05. November 2013