Was tun, wenn die Wohnung geräumt werden soll, um Asylanten Platz zu machen?
WIDERSPRUCH
"Gegen Ihre Kündigung vom 4.10.2013 erhebe ich fristgerecht Widerspruch. Sie haben kein berechtigtes Interesse dargelegt, das zur Kündigung einer Mietwohnung erforderlich ist. Ihr Vorhaben, durch meinen Auszug Platz für Asylanten zu schaffen, stellt kein besonderes Interesse in diesem Sinne dar. Eine öffentliche Pflicht, Asylanten unterzubringen, obliegt den Landkreisen, nicht den Gemeinden und deren Wohnungsgesellschaften. Gegen eine Räumungsklage werde ich mich zur Wehr setzen, und zwar durch alle Instanzen. Das öffentliche Aufsehen, das ein solches Gerichtsverfahren erregen wird, dürfte Ihnen nicht gefallen. Geben Sie lieber gleich auf."
Es ist sehr zweifelhaft, ob das System wirklich die Stirn hätte, gegen einen widerspenstigen Mieter zum Wohle von Asylanten eine Räumungsklage durchzuziehen mit dem Risiko, diese auch noch zu verlieren. Um das zu vermeiden, sucht es sich, tückisch wie es ist, auch stets Wohnblöcke aus, deren Bewohner sich schlecht wehren können - ältere Menschen und ärmere Leute, die Angst vor hohen Anwalts- und Prozeßkosten haben und auch fürchten, durch Medienhetze als Nazis dargestellt zu werden und Besuch von der Geheimpolizei zu bekommen. Die Stasi-Angst steckt vielen Bürgern, die die DDR noch erlebt haben, in den Knochen. Von BRD-Politikern, die längst zahlreiche Stasi-Figuren in ihre Reihen aufgenommen haben, wird das eiskalt ausgenutzt.
In Wolgast und in Friedland haben die Kräfte der Einschüchterung leider vorerst gesiegt. Gerade in diesen Orten sollen die Bürger aber wissen, daß sie dem menschenfeindlichen Machtapparat nicht alleine gegenüberstehen. Die NPD ist an ihrer Seite. Deshalb waren wir voriges Jahr in Wolgast, und deshalb werden wir in diesem Jahr in Friedland sein. Zufällig am 9.November. Warum auch nicht?