Sitzung des Kreistages Ludwigslust-Parchim am 24. Oktober 2013
Bereits im Mai 2012 forderte die NPD-Fraktion den Kreistag auf, durch die Kreisverwaltung einen Kriterienkatalog erarbeiten zu lassen, aus dem sich ergibt, welche Voraussetzungen eine Gemeinde erfüllen muß, um als atypischer Sonderfall von der sogenannten Altfehlbetragsumlage befreit zu werden oder aufgrund einer besonders schwierigen Haushaltslage zumindest eine Fristverlängerung um bis zu 5 Jahren zugestanden zu bekommen. Dieser Antrag wurde seinerzeit abgelehnt, obwohl die selbsternannten „Demokraten“ wußten, daß die Altfehlbetragsumlage für viele Kommunen des Altlandkreises Parchim erhebliche finanzielle Schwierigkeiten mit sich führen würde.
Nach § 25 des Landkreisneuordnungsgesetzes haben die neugebildeten Großkreise die Pflicht, von jenen Gemeinden, die einem Altkreis angehörten, der mit einer gewaltigen Verschuldung in die „Zwangsehe“ eintrat, eine Umlage zum Ausgleich dieser Schulden zu erheben. Konkret bedeutet dieses für die betroffenen Kommune eine Erhöhung ihrer Abgaben an den Landkreis und somit eine indirekte Erhöhung der Kreisumlage.
Viele Kommunen versuchten bis zuletzt dieser Zahlungspflicht zu entgehen, leider vergeblich. Mit erheblichen Widerwillen schlossen die Gemeinden im Altlandkreis Parchim daher jeweils Zahlungsvereinbarungen mit dem Landkreis ab. Der Kreistag sollte diese Zahlungsvereinbarungen nun absegnen. Nachdem ein CDU-Vertreter diese Vereinbarungen als „Erfolg für die Kommunen“ bezeichnete, erhielt Stefan Köster für die NPD-Fraktion das Wort.
Köster machte erneut deutlich, daß es sich bei dieser Zahlungspflicht für die Kommunen um eine unmittelbare Folge der vollkommen mißlungenen Kreisgebietsreform handelt. Viele Kommunen seien, so der NPD-Vertreter, bereits bis über beiden Ohren verschuldet. Mit der Umlage werden sie weiter geschröpft. Er verwies erneut auf den NPD-Antrag aus dem Mai 2012. Mit einer Annahme des Antrages hätte für viele Kommunen wesentlich bessere Lösungen eröffnet werden können. Diese Möglichkeit wurden den betroffenen Kommunen versagt. Gegen die Stimmen der NPD-Fraktion und weiterer Gegenstimmen wurde dem Vorhaben dennoch von der Mehrheit der Kreistagsmitglieder zugestimmt. Ein schwerer Schlag für die betroffenen Kommunen.
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Erstellt am Dienstag, 29. Oktober 2013