Die Gier nach Posten hat vorerst gesiegt: Im hochverschuldeten Rostock soll es künftig wieder vier Senatoren geben. Die Zeche begleicht wie immer der Steuerzahler.
80.000 bis 100.000 Euro Mehrkosten dürften es schon sein, die aufgrund der Abstimmung während der Bürgerschaftssitzung am 9. Oktober auf die Rostocker Steuerbürger zukommen werden. Normen Schreiter und Thomas Jäger, die beiden NPD-Abgeordneten, stimmten schon wegen des Kosten-Arguments für die Beibehaltung des jetzigen Zustands.
Treibende Kräfte bei der widerlichen Posten-Hatz waren einmal mehr Linke, Grüne und die Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09. Sie reichten Anfang September eine Beschlußvorlage ein, mit der OB Methling beauftragt wurde, „der Bürgerschaft für ihre Sitzung am 09. Oktober 2013 seine Zuweisung von Aufgaben (Ämtern) mit Varianten für 4 und 5 Senatsbereiche (einschließlich des Bereiches des Oberbürgermeisters) der Stadtverwaltung … zur Mitbestimmung vorzulegen.“
Der Vorsitzende der Fraktion Für Rostock Dr. Dr. Malte Philipp sprach nicht zu Unrecht von „Genossenversorgung“, die mit dem Antrag verfolgt werde. „Die Fraktion gilt sicher zu Recht als ,Methling-Fraktion‘. Da sie in der Bürgerschaft bei Postenverhandlungen kein Gewicht hat, ist sie beim Stellenbesetzen ,außen vor‘“, relativierte der Warnow-Kurier (12. Oktober 2013) dankenswerterweise die getätigte Aussage der FR-Fraktion.
OB Methling sieht Sparbemühungen gefährdet
Methling selbst hat sich gegen das Ansinnen bis zuletzt recht heftig gewehrt. Er berief sich auf die Hauptsatzung der Hansestadt, die neben dem Oberbürgermeister die Besetzung von drei Beigeordneten-Stellen vorsieht. „Wegen der weiterhin notwendigen Sparbemühungen und der aktuellen Hinweise der Rechtsaufsichtsbehörde (Innenministerium des Landes – d. Red.) im Haushaltsgenehmigungsprozeß wird die Beibehaltung der gegenwärtigen Grundstruktur für erforderlich gehalten“, heißt es in Methlings Stellungnahme vom 19. September. Eine Aufteilung des gegenwärtigen Senatsbereiches 3 (Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, Kultur) auf zwei Senatsbereiche solle „daher nicht weiter verfolgt werden.“
Beigeordneten-Ämter dem direkten Zugriff der Parteien entziehen!
Daß die Beigeordneten-Stellen überhaupt zu heißumkämpften Streitobjekten der Parteien werden können, hängt einmal mehr mit den bundesdeutschen Kommunalverfassungen (KV) zusammen. Laut § 40 KV M-V beispielsweise wählen die Gemeindevertretungen sowohl die Stellvertreter des Bürgermeisters als auch die Beigeordneten (im Falle Rostocks die Senatoren).
In kreisfreien Städten mit über 100.000 Einwohnern können bis zu vier Beigeordnete gewählt werden (§ 40 (4) KV M-V). Insofern bewegen sich die Antragsteller in Rostock zwar auf legalen Pfaden. Kern des Problems ist allerdings die Möglichkeit einer Gemeindevertretung (beziehungsweise der dort vertretenen Parteien), auf die Ämter-Besetzung Einfluß zu nehmen. Genau hier muß der Hebel angesetzt werden: Die Bürgermeister müssen das Recht erhalten, Stellvertreter bzw. Beigeordnete vollkommen eigenständig aus dem Kreis der Fachbeamten rekrutieren zu können.
Keine Gefährdung der Demokratie
Und jetzt komme keiner und sage, die Demokratie auf der kommunalen Ebene sei in Gefahr: Auch künftig werden die Bürgermeister vom Volk gewählt werden. Sie und die Beigeordneten bleiben weiter verpflichtet, gegenüber der jeweiligen Volksvertretung jederzeit umfassende Auskunft über ihre Arbeit zu geben.
Im Unterschied zum derzeitigen Zustand würden die jetzt so heiß begehrten Posten allerdings dem Zugriff der Parteien und damit der unsäglichen Hatz auf Ämter entzogen.
Der augenblickliche Zustand erinnert jedenfalls an einen Haufen von Hunden, denen eine leckere Wurst hingehalten wird. Dem Steuerzahler hingegen schmeckt das Ganze wie eine bittere Pille.
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Erstellt am Donnerstag, 17. Oktober 2013