Stets zu Diensten: PWCoopers

Das hochverschuldete Schwerin bekam vom Innenministerium eine Beraterfirma zur Seite gestellt. Böse Zungen sprechen von einem „Aufpasser“.

Die Landeshauptstadt erhielt mit der Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft PriceWaterhouseCoopers (PWC) eine alte Bekannte zugeteilt, mit der sich nicht unbedingt positive Erinnerungen verbinden.

2002 schloß Schwerin mit „Investoren“ aus den USA einen so genannten Cross- Border-Leasing-Vertrag ab, durch den die Abwasser- und die Wasserversorgungsanlagen verleast worden sind. Am Verhandlungstisch saß PWC.

Im Vorjahr wurde bekannt, daß der hoch geheime Vertrag zwischen Schwerin und den US-„Investoren“ einen Passus enthalte. Demnach müsse die BRD von internationalen Rating-Agenturen die beste Bewertung erhalten. Bei deren Verlust wären die Schweriner Stadtoberen gezwungen, zusätzliche Sicherheiten in Höhe von 14 Millionen Euro beizubringen.

CBL-Verträge: Unter Ausschluß von Parlamenten und Öffentlichkeit  
 

Was aber verbirgt sich hinter „Cross Border Leasing“ (CBL)? In den neunziger Jahren schlossen finanziell klamme Kommunen sowie städtische Unternehmen mit vornehmlich US-amerikanischen „Investoren“ grenzüberschreitende Leasing-Verträge. „Verleast“ wurden unter anderem Abwasserwerke, Kanalnetze, U- und Straßenbahnen, Messehallen, Schulen und andere öffentliche Gebäude.

Das Motto dabei lautete: „Vermieten und gleich wieder zurückmieten“. Die Verantwortlichen schielten nicht zuletzt auf den Barwertvorteil, um auf diese Weise ihre Haushaltslöcher zu stopfen (Schwerin kassierte für den obengenannten „Deal“ nach Angaben des NDR rund 13 Millionen Euro). Der „Investor“ zahlt für die gesamte Mietzeit, die bis zu 100 Jahre betragen kann, den Mietzins in einem Betrag.

„Kein konkreter, bezifferbarer Nutzen darstellbar“

Die Kommune oder das Unternehmen mietet die Anlage für eine kürzere Laufzeit zurück, wobei Stadtväter und Betriebe die „Möglichkeit“ erhalten, die verleasten Objekte nach Ablauf der Mietzeit wieder zu erwerben – ein echter Heuschrecken-Coup. Was genau in den meist 1.000 Seiten umfassenden und New Yorker Recht folgenden Verträgen steht, wissen nur die wenigsten: Stadtoberhäupter, Kämmerer, der eine oder andere Vorstand. Die Kommunal-Parlamente wurden erst gar nicht mit einbezogen – und das im vorgeblichen Musterländle der Demokratie …

Jetzt soll PWC der Landeshauptstadt also wieder „beratend“ zur Seite stehen – und dabei durchaus fürstlich verdienen: Die Landesregierung will für die Tätigkeit des Unternehmens bis zu 300.000 Euro bereitstellen – aus Steuermitteln, versteht sich.

Zumindest ihr Vorgänger-Kabinett zeigte sich vom Nutzen „beratender“ Tätigkeit eher nicht überzeugt. „Auf die Natur eines Beratungsverhältnisses abstellend, fließen die Hinweise des Beratungsunternehmens vor Ort ein, ohne daß ein konkreter, bezifferbarer Nutzen darstellbar ist“, hieß es doch allen Ernstes vor fünf Jahren auf Nachfrage der NPD-Landtagsfraktion, die sich nach der Tätigkeit einer Beratungs-Firma in Rostock erkundigt hatte.

Deutsches Geld für deutsche Aufgaben!

Die NPD fordert, nicht länger Steuergeld für fragwürdige „Beratungs“-Leistungen zu verpulvern oder sich auf hochriskante Verträge der Marke CBLeinzulassen, sondern für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen und Landkreise zu sorgen. Dazu ist naturgemäß eine Abkehr von der derzeitigen Ausgabenpolitik (des Bundes!) notwendig.

Die Berliner Kartellparteien, ganz gleich, ob die Regierung einen schwarz-gelben oder rot-grünen Anstrich besitzt, spielen den reichen Onkel. Da haftet Deutschland mit mindestens 190 Milliarden für den Euro-Rettungsschirm, bekommen Asylanten aus aller Herren Länder Jahr für Jahr gleichfalls Milliarden hinterhergeschmissen. Mali erhält so mir nichts, dir nichts 100 Millionen.
Geld, das letztlich dem vor sich hinsiechenden kommunalen Unterbau fehlt, der dann wiederum auf fragwürdige Beratungsleistungen zurückgreifen muß.
zurück | drucken Erstellt am Montag, 02. September 2013