Fast 400.000 Euro wendete die Hansestadt Rostock im vorigen Jahr für Ausländer auf, die aus so genannten humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben.
In Zeiten milliardenschwerer Rettungsschirme für Banken und Euro-Pleitestaaten fühlt sich bei einem Sümmchen von schlappen 386.500 Euro so mancher an die vielzitierte Portokasse erinnert.Viele Stadtkämmerer und auch Gemeinden hingegen würden sich freuen, über einen solchen Betrag verfügen zu können.
Mitarbeiterinnen einer Bibliothek könnten endlich den veralteten Bestand auffrischen.
Möglicherweise wartet auch ein Spielplatz darauf, endlich einmal generalüberholt zu werden. Die Kinder der Kita Purzelbaum erhalten das langersehnte Hengstenberger Turngerät. Das Programm für eine gesunde Ernährung in den Schulen der Stadt X wird endlich ausgeweitet.
Es fremdelt gewaltig
Möglichkeiten, die oben genannte Summe sinnvoll einzusetzen, gibt‘s zur Genüge, weshalb sich die Liste quasi beliebig fortsetzen ließe.
Im Alltag der Bundesrepublik Deutschland werden oft jedoch andere Schwerpunkte gesetzt. Hier fremdelt‘s gewaltig. Es fremdelt so sehr, daß Kreise und damit Kommunen langsam aber sicher nicht mehr wissen, wie sie des Asylanten-Ansturms Herr werden sollen. Offene Grenzen, „Demokratisierungs“-Versuche des Westens in Asien und Afrika sowie Visa-Erleichterungen für Osteuropäer – die Bundesregierung entbietet in alle Richtungen herzliche Willkommensgrüße (bei ihren Vorgängern war das im übrigen nicht anders).
Die Kosten trägt der deutsche Steuerzahler – auch für jene, die aus so genannten humanitären Gründen ein (vorläufiges?) Bleiberecht erhalten haben. Wie eine Anfrage des NPD-Bürgerschaftsabgeordneten Thomas Jäger ergeben hat, wurden im Haushaltsjahr 2012 für Ausländer, die im Besitz einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 (5) Aufenthaltsgesetz waren, 386.500 Euro aufgewendet.
Und da sind sie wieder, jene 386.500 Euro. Wer sich bislang gefragt hat, warum für kommunale Belange immer weniger Mittel zur Verfügung stehen, weiß jetzt, wo das liebe (Steuer-)Geld unter anderem bleibt.