Wenn es um konkrete Lösungsansätze geht, versteckt sich die Landesregierung zuweilen hinter Gesetzen. So auch im Hinblick auf einen möglichen finanziellen Ausgleich für Firmen, die Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren beschäftigen.
Im Nordkurier für die Mecklenburger Schweiz (24. Mai) machte ein Amtswehrführer den Vorschlag, „die Firmen zu unterstützen, daß sie ihre Feuerwehrleute in ihren Betrieben auch zum Dienst beziehungsweise zum Einsatz lassen. Da sollte man über einen finanziellen Ausgleich für die Firmen durch das Land nachdenken.“
Der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs konfrontierte die Landesregierung im Rahmen einer Kleinen Anfrage (
Drucksache 6/1993) mit der Aussage. In der Antwort beruft sich das Ministerium für Inneres und Sport auf den § 11 Absatz 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V. Demnach entfällt für Mitglieder der FFW während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen die Pflicht zur Arbeits- und Dienstableistung.
Hier das Gesetz, dort die klamme Gemeinde
Der Arbeitgeber oder Dienstherr ist dabei verpflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die ohne die Arbeitsleistung üblicherweise erzielt worden wären.
Auf Antrag wird dem privaten Arbeitgeber der Betrag durch die Gemeinde erstattet.
Soweit die Theorie. In der Praxis gibt es allerdings Unternehmer, die auf eine Erstattung des Betrages verzichten. Die Verantwortlichen in den Gemeinden und Stadtverwaltungen wird’s auf keinen Fall grämen, sind die meisten Kommunen doch finanziell klamm und freuen sich über jeden Pfennig, den sie nicht ausgeben müssen. Insofern ist die Empfehlung des Amtswehrführers die schlechteste nicht, zumal das Land durchaus über die Mittel verfügt.
Aussage ist Zynismus pur
Die Aussage der Landesregierung ist zwar sachlich richtig, mutet vor dem ebengenannten Hintergrund aber ebenso zynisch an wie die Bemerkung von Innenminister Lorenz Caffier (CDU) aus dem Jahre 2012, künftig nur noch Wehren zu unterstützen, die „von Montag bis Montag“ ausrücken können – ein an Borniertheit kaum zu überbietender Satz, da sich bei sehr vielen Kameradinnen und Kameraden der Wohnort nicht mit dem Arbeitsort deckt. Auch steht der eine oder andere während der Woche überhaupt nicht zur Verfügung, weil er sich auf Montage befindet.
Im übrigen ist es Aufgabe der etablierten Politik, endlich für ein wirtschaftliches Umfeld zu sorgen, damit die Wehren für ihren wertvollen Dienst am Gemeinwesen wirklich „von Montag bis Montag“ Gewehr bei Fuß stehen können.