Vorträge Bernhard Schaubs entfallen

Für das kommende Wochenende waren mehrere Vorträge mit dem Schweizer Bernhard Schaub in Mecklenburg und Pommern vorgesehen. Aus Gründen, die im Zusammenhang mit der drohenden Abschiebung seiner Frau stehen, sagte der Redner heute kurzfristig ab.
 

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Ob und wann die Vorträge unter dem Titel „Reich und Europa“ nachgeholt werden, steht derzeit noch nicht fest. Schaub der auch Leiter der Europäischen Aktion ist, wollte ursprünglich seine Gedanken und Ansätze zur „notwendigen gesamteuropäischen Neuordnung“ darlegen und erörtern.
 

Hintergrund
 

Ein damals unbekannter und unbescholtener Schweizer Lehrer veröffentlicht vor zwanzig Jahren ein Büchlein, in dem er einige unbequeme, politisch unkorrekte Fragen zur Geschichte der beiden Weltkriege stellt. Radio und Zeitungen stürzen sich darauf, und der Lehrer wird wegen seines Tabubruches von seiner Privatschule fristlos entlassen. Seither ist er einer der meistgehassten Männer bei Linken und Medien, obwohl in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Nach einiger Zeit gelingt es ihm trotzdem, wieder zu einer Anstellung zu kommen: er hat eine gute Stelle als Pädagogischer Leiter einer Institution für Erwachsenenbildung. Drei Jahre später machen ihn die Zeitungen hier wieder ausfindig, und er wird erneut fristlos entlassen – ein klarer Fall von politischer Verfolgung. Nicht lange danach lernt er eine junge Deutsche kennen, die in Dornach Malerei studiert hat. Die beiden werden ein Paar und haben bis heute drei Kinder miteinander. Weil der Mann aber unter einem faktischen Berufsverbot steht, findet er keine ihm gemäße Anstellung mehr – selbst sein RAV-Berater ist verzweifelt und offenbart ihm: nicht einmal die staatlichen Förderprogramme für Kaderleute wollen jemanden wie ihn haben. Es muss hier nochmals betont werden, dass es sich bei dem Thema des Lehrers um rein historisch-politische Fragen handelt und nicht etwa um Asozialität, Kriminalität, Trunksucht, Kindsmisshandlung oder ähnliches.
 

Der Mann schreibt einige weitere Broschüren zu geschichtlichen und politischen Themen und ist in bestimmten politischen Kreisen ein gefragter Vortragsredner – aber er ist gesellschaftlich geächtet und finanziell auf Dauer ruiniert. Dies hat zur Folge, dass er sich wirtschaftlich nur knapp selbst erhalten kann, während Frau und Kinder auf soziale Unterstützung angewiesen sind. Auch die Bemühungen der Mutter, in anthroposophischen Zusammenhängen – für die sie ausgebildet ist – oder auch anderswo eine Teilzeitanstellung zu finden, sind fruchtlos. Es wird ihr mehrfach bedeutet, dass die betreffenden Institutionen sich nicht mit der Partnerin eines Geächteten belasten wollen.
 

Obwohl sie von Anfang an eine intakte Familie bilden, verzichten er und seine Partnerin auf eine Heirat, um der Frau und den Kindern einen kleinen Spielraum gegenüber der Öffentlichkeit zu lassen, nicht ständig mit dem Verfemten in Zusammenhang gebracht werden zu müssen. Im Laufe der Zeit müssen sie allerdings feststellen, dass es kaum etwas hilft: Da beide Eltern überzeugte Anthroposophen sind, wollen sie ihre Kinder in die Obhut einer Schweizer Rudolf Steiner-Schule geben. Alle Schulen im Umkreis von Dornach lehnen dies ohne Begründung ab – obwohl es nach dem Zeugnis aller Beteiligten nicht den geringsten pädagogischen Einwand gegen die Kinder oder die Familie gibt. Nach einigen Umwegen werden die Kinder von der Waldorfschule Schopfheim (Schwarzwald) aufgenommen, weil die Identität des Vaters dort erst einmal unbekannt ist. Nach zwei Monaten wird die Schule aber von freundlichen Informanten aus dem Hintergrund aufgeklärt, und die Kinder (!) werden von der Schulleitung fristlos auf die Straße gestellt.
 

Nach diesem deprimierenden Aufenthalt in der Bundesrepublik kommt die Familie zurück nach Dornach und findet hier glücklicherweise zwei pensionierte Lehrer, die bereit sind, die Kinder gegen ein kleines Entgelt privat zu schulen. Diese “Hausschule nach der Methode Rudolf Steiners” wird vom Kanton bewilligt und läuft bis heute zur Zufriedenheit aller Beteiligten, auch der kantonalen Stellen.
 

Die wirtschaftliche Frage ist allerdings weiterhin ungelöst. Die sozialen Dienste Dornach sind gefordert und verhalten sich korrekt. Die Gemeindeschreiberin hingegen versucht erst einmal, die Anmeldung der Mutter und der Kinder zu verhindern. Im Falle der Kinder gelingt ihr das nicht, weil es sich – wie auch beim Vater – um Schweizer Bürger handelt. Im Falle der Mutter bedarf es der Vorsprache beim Gemeindeammann persönlich, ehe endlich eine Anmeldung möglich ist. Nahezu zeitgleich verfügt aber das kantonale “Amt für Migration” in der Gestalt eines Herrn H. eine Ausweisung der Mutter aus der Schweiz. Begründung: Die bilateralen Verträge zwischen der EU und der Schweiz ermöglichen zwar die freie Niederlassung der Bürger, aber unter der Bedingung, dass sie keine staatliche Unterstützung benötigen. Es ist nicht zu bestreiten, dass dies eine sinnvolle Regelung ist, allerdings kommt es natürlich auch hier auf die besonderen Umstände an. Und weil nun unsere Familie der Meinung ist, dass sie sich in besonderen Umständen befindet, erhebt sie Beschwerde gegen diese Verfügung. Das Verwaltungsgericht Solothurn weist diese Beschwerde aber ab und stellt sich voll hinter das Amt für Migration. Die Ausweisung wird auch hier einzig mit der finanziellen Abhängigkeit der Mutter begründet. Nun sehen die beiden Eltern nur noch die Möglichkeit, ihre langjährige Lebenspartnerschaft trotz der oben skizzierten Bedenken in eine Ehe umzuwandeln. Während sie mit dem Zivilstandsamt den 1. Februar als Tag der Eheschließung verabreden, kommt die Anweisung vom Amt für Migration, die Frau habe die Schweiz bis zum 31. Januar zu verlassen. Eine Mitteilung von seiten der Familie bezüglich der Eheschließung wird aus Solothurn folgendermaßen beantwortet: Die geplante Heirat ändere nichts an der Wegweisung, sie könne aber um zwei Tage verschoben werden. Neuer Termin für die Ausweisung: 2. Februar.
 

Man glaubt, mitten in einem Roman von Franz Kafka oder einer Groteske von Eugène Ionesco zu stehen. In dieser Situation zu heiraten, ist nicht nur sachlich sinnlos, sondern vor allem seelisch unmöglich. Der Vater schreibt deswegen ans Zivistandsamt einen Brief, in dem er den Heiratstermin erst einmal absagt, sich aber veranlasst fühlt, die Hintergründe jener Geschichte zu schildern, die eben gerade erzählt wurde. Beim Vater handelt es sich nämlich um den sogenannten “Holocaust-Leugner” Bernhard Schaub. Er bezieht sich in dem folgenden Schreiben zunächst auf eine völlig unbekannt gebliebene – das heißt von den Medien und der Politik verschwiegene – Entscheidung der UNO-Menschenrechtskommission von 2011, in der gerade das Recht auf freie Meinungsäußerung auch für Dissidenten, zum Beispiel für Holocaust-Revisionisten, explizit festgehalten ist. Dies ist in unserem Zusammenhang entscheidend, denn die wirtschaftliche Lage der Familie ist eine direkte Folge des Klimas, das durch das sogenannte “Antirassismusgesetz” geschaffen worden ist, das unter anderem die “Leugnung von Völkermord” unter Strafe stellt – und gerade solche Gesetze werden durch die UNO in dem Entscheid von 2011 als menschenrechtswidrig bezeichnet. Wäre das Antirassismusgesetz weg, hätte die Gemeinde Dornach in kurzer Zeit einen Steuerzahler mehr und eine Sozialhilfebezügerin weniger…

Quelle: mupinfo.de

zurück | drucken Erstellt am Freitag, 22. Februar 2013