Aufruf!

HELFT BEIM DOKUMENTIEREN DER STRAFTATEN, DIE VON LINKSEXTREMISTEN UND MANCHEN POLIZEIBEAMTEN WÄHEND DES DRESDNER GEDENKMARSCHES BEGANGEN WURDEN!

Gegen die Teilnehmer des nationalen Gedenkmarsches in Dresden am 13.2.2013 wurden folgende Straftaten begangen oder könnten begangen worden sein:

1) Gefährliche Körperverletzung
 
Zum einen durch Linksextremisten, die mit Flaschen und Steinen warfen und dabei einige Kameraden erheblich verletzten.

Zum anderen durch manche Polizeibeamte, die unprovoziert auf nationale Demonstranten mit Schlagstöcken einprügelten und Pfefferspray gegen sie einsetzten.

2) Nötigung und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz durch Linksextremisten

Eine genehmigte Demonstration zu blockieren, erfüllt den Tatbestand der Nötigung und stellt eine Straftat nach § 21 Versammlungsgesetz dar
 
3) Anstiftung zur Nötigung und zum Verstoß gegen das Versammlungsgesetz durch alle, die im Vorfeld zu Blockaden aufriefen.
 
4) Möglicherweise auch Beihilfe zur Nötigung durch Unterlassen durch die Polizeiführung.
   
Diese wäre verpflichtet gewesen, die Durchführung des Gedenkmarsches zu ermöglichen
und wäre hierzu auch imstande gewesen angesichts der zuerst sehr geringen Anzahl der Blockierer.
 
5) Freiheitsberaubung durch Linksextremisten
 
Ein Teil der nationalen Demonstranten wurde von Linksextremisten eingekesselt. Sie konnten sich weder vorwärts noch rückwärts auf der Strasse bewegen und auch nicht seitwärts durch den Wald, da überall Chaoten standen. Wer versuchte auszubrechen, wurde von Polizisten niedergeknüppelt, so dass hier möglicherweise Beihilfe zur Freiheitsberaubung durch Polizeibeamte in Frage kommt.
 
6) Möglicherweise Strafvereitelung im Amt durch Polizeibeamte und gegebenenfalls die Polizeiführung.
 
Polizeibeamte wurden unmittelbar Zeuge aller bislang erwähnten Straftaten. Insbesondere nahmen sie wahr, wie nationale Demonstranten mit Steinen und Flaschen beworfen und zum Teil erheblich verletzt wurden. Sie unternahmen nichts, um die Gewalttaten zu unterbinden. Stattdessen gingen sie brutal gegen Nationale vor, die von ihrem Notwehrrecht sowohl gegen die Freiheitsberaubung als auch gegen die Stein-und Flaschenwürfe Gebrauch machen wollten. Man hatte nicht den Eindruck, dass diese Polizisten spontan handelten. Es sah eher so aus, dass sie entsprechende Befehle befolgten.

Für Strafanzeigen, Strafanträge und eine Dokumentation der kriminellen Aktionen gegen den Dresdner Gedenkmarsch benötigen wir Eure Mithilfe!

Hilfreich wären: Gedächtnisprotokolle, ärztliche Atteste der Verletzten, Zeitungsausschnitte mit Aufrufen zu den Blockaden, Fotografien, Filmaufnahmen.

Die Strafanzeigen, Strafanträge und möglicherweise auch Zivilklagen werden wir formulieren und absenden, wenn wir genug Informationen und Beweismaterial gesammelt haben.

Meldet Euch bitte über folgende Kontaktadresse ea.dresden@npd-mv.de.

zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 19. Februar 2013