NPD nominiert Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuß

Alle fünf Jahre tritt an jedem Amtsgericht ein Ausschuß zusammen, um die Schöffen und Hilfsschöffen für die nächsten fünf Geschäftsjahre zu berufen. Zur Auswahl für dieses Ehrenamt stehen, so will es das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), grundsätzlich alle Deutschen, die mindestens 25 Jahre alt sind und länger als ein Jahr im Gerichtsbezirk wohnen.

Eine unabhängige und sachgerechte Auswahl der zukünftigen Schöffen scheint aber gerade nach der jüngsten medialen Hetzjagd gegen alles Nationale äußerst unwahrscheinlich und so wird letztlich wieder das korrekte Parteibuch über eine Berufung entscheiden. Um dies zu verhindern, hat die NPD-Kreistagsfraktion Mecklenburgische Seenplatte selbst Kandidaten für die Wahl der Vertrauenspersonen des jeweiligen Schöffenwahlausschusses vorgeschlagen.

Für das Amtsgericht Waren bewerben sich die NPD-Stadtvertreterin Doris Zutt und als Stellvertreter ihr Ehemann Alfred Zutt. Für das Amtsgericht Neubrandenburg schlugen sich Jens Blasewitz und als Stellvertreter Norman Runge (beide NPD-Kreistagsfraktion) vor.

Alle Kandidaten haben angekündigt, von ihren Bürgerrechten Gebrauch zu machen und nach Möglichkeit dafür Sorge zu tragen, daß auch in den nächsten Jahren geeignete Schöffen und Hilfsschöffen an den Gerichten ihren Platz finden werden. Eine mögliche Unterwanderung durch linksfaschistische Schöffenbewerber, wie es in der Vergangenheit immer wieder der Fall war, könnte dann schon im Vorfeld unterbunden bzw. öffentlich gemacht werden.

Laut § 51 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) darf die Position der Schöffen nämlich nicht als extremistische Interessenvertretung mißbraucht werden. Darauf wurde in der Vergangenheit augenscheinlich wenig wert gelegt, weshalb es immer wieder zu Beschwerden kam. Doch auch im Nachgang haben die Berufsrichter noch die Möglichkeit, den entsprechenden Schöffen als ungeeignet auszuschließen.

Die NPD stellt sich ihrer Verantwortung als Interessenvertretung. Weil volkstreue Oppositionelle ohnehin nur bedingte Gleichbehandlung vor dem Gesetz zu erwarten haben, ist es doppelt notwendig, daß auch die NPD ihre Vertrauenspersonen für die Wahlausschüsse der Amtsgerichte stellt und auf die Auswahl der ehrenamtlichen Richter ein Auge wirft.
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 07. Februar 2013