Leserbrief: P+S-Werften als Renditeobjekt

Leserbriefe enthalten oftmals wertvolle Ergänzungen zu jenem Geschreibsel, das sich in so manchen Beiträgen von Tageszeitungen finden läßt. So auch kürzlich zum Thema P+S-Werften.
 
Im früheren SED-Zentralorgan Neues Deutschland wurde Ende August die Zuschrift eines Mannes aus Greifswald abgedruckt, die sich auf einen Artikel über die gebeutelten P+S-Werften in Wolgast und Stralsund bezog.
 
Hier einige Auszüge: „Wenn ein Großkonzern oder eine Bank aufgrund von Mißmanagement in Zahlungsschwierigkeiten geraten, soll der Staat die Schulden bezahlen, aber als Miteigentümer mit späterem Gewinnanspruch scheidet er aus“ – die NPD ihrerseits hat im Landtag nachdrücklich eine Mitbeteiligung des Landes an denjenigen Betrieben gefordert, für die es jetzt in teils beträchtlicher Höhe Steuergelder bereitstellt.
 
Weiter heißt es in dem Leserbrief: „Herr Sellering als Ministerpräsident des Bundeslandes hat dies bereits in einem gehörigen Kraftakt getan, nur reichten die 140 Millionen Euro leider nur sechs Wochen, weil die im Bau befindlichen Scandlines-Fähren damit immer noch nicht fertiggestellt werden können.“

 
Eine „Beteiligungsgesellschaft“ der Marke „Heuschrecke“
 
„Und weshalb wenden sich Geschäftsführer und Geschäftsleitung des Betriebes wegen der fehlenden Kredite nicht an den Besitzer, sondern an die Landesregierung, also an die Steuerzahler? Die Frage kann man nur beantworten, wenn man weiß, wer die Eigentümer eigentlich sind. Sieben Prozent der Anteile an der GmbH hält die Hegemann-Gruppe – ein bekanntes Schiffbauunternehmen, das auch die Peenewerft in Wolgast besitzt, und sich 2010 auch in die damalige Volkswerft eingekauft hat.
 
Aber 93 Prozent der Geschäftsanteile hat bei der Neustrukturierung der Werften eine Frankfurter Beteiligungsgesellschaft (HSW Treuhand- und Beteiligungsgesellschaft mbH) erworben, also ein Unternehmen, das vom Schiffbau keine Ahnung hat. Im Handelsregister steht dazu die Eintragung: ,Gegenstand (des Unternehmens) ist die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital 25.000 Euro. (Als) Allgemeine Vertretungsregelung ist nur ein Geschäftsführer bestellt.‘

 
Das heißt, die Anteilseigner dieses erst im September 2009 eingetragenen Unternehmens betrachten diese Werft nur als Renditeobjekt, als Kapitalverwertungsanlage. Nach meiner Meinung gehört dieses Unternehmen in die Kategorie ,Heuschrecken‘.“ 
 
Eine an nationalen Bedürfnissen ausgerichtete Regierung wird der Übereignung von Unternehmen an Heuschrecken, pardon „Investoren“, ganz gleich, ob sie aus dem Aus- oder dem Inland kommen, gesetzlich einen Riegel vorschieben. Die Werften würden zur Chefsache erklärt, so, wie es in Frankreich oder in Rußland wie selbstverständlich praktiziert wird. Ein solcher Schritt dürfte den EU-Wettbewerbshütern selbstredend überhaupt nicht schmecken – ein Grund mehr, der Brüsseler Diktatur die kalte Schulter zu zeigen und die „Europäische Union“ zu verlassen.
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 19. September 2012