Guts- und Herrenhäuser: Die Zeit drängt!

Neben roten Backsteinkirchen und malerischen Alleen sind sie ein markantes Merkmal im ländlich geprägten Nordosten: Guts- und Herrenhäuser. 1012 stehen in Mecklenburg und Pommern unter Denkmalschutz. 250 von ihnen befinden sich in einem akut gefährdeten Zustand, Tendenz steigend.   

 

Ehemaliges Gutshaus im Vorwerk bei Lassan

 

Heruntergefallene Putzfladen, löchrige Dächer und dunkle Fensterhöhlen – deutlich über 200 denkmalgeschützte Guts- und Herrenhäuser sind vom Abgang bedroht. Entweder fehlen Eigentümer oder die Käufer haben sich mit der Restaurierung der Anlagen maßlos übernommen.
 
Denkmalschützer schlagen Alarm. Sie wandten sich per Resolution und mit einer Petition an die Landesebene, ohne daß etwas Richtungsweisendes passierte. Stattdessen wird auf die Zuständigkeit der Landkreise verwiesen. Die wiederum verfügen nicht über die notwendigen Mittel.
 
Viel zu wenig Geld für die Notsicherung
 
Laut Schweriner Volkszeitung (Ausgabe vom 31. August) stehen dem Landesamt für Denkmalpflege zugunsten der Förderung sämtlicher Denkmale (Kirchen, Bodendenkmale, Guts- und Herrenhäuser) jährlich gerade einmal 2,3 Millionen Euro zur Verfügung. „Viermal so viel bräuchte man allein für die Notsicherung der gefährdeten Häuser, schätzen Experten.“  
 
Mit einem kurzen Seitenhieb auf die Landesregierung heißt es im SVZ-Beitrag : „Daß es auch anders geht, beweist das Land bei den eigenen Anlagen: In den letzten zehn Jahren wurden 131,3 Millionen Euro in die neun Schlösser Bothmer, Granitz, Güstrow, Mirow, Schwerin usw. gesteckt, im letzten Jahr allein 18,8 Millionen.“
 
Im Frühjahr 2012 NPD-Initiative zum Thema
 
Einmal mehr wird hieran deutlich, wie richtig die NPD-Fraktion im März dieses Jahres mit einem Antrag gelegen hat (Landtags-Drucksache 6/366).  
 
Zum einen wurde die Landesregierung zur Bildung eines Runden Tisches aufgefordert. Beteiligt werden sollten neben Arbeitsgemeinschaften, die sich den Erhalt der Denkmale auf die Fahnen geschrieben haben, die kommunalen Spitzenverbände, die unteren Denkmalschutzbehörden, Vertreter betroffener Gemeinden und nicht zuletzt die jetzigen Eigentümer.    
 
Des weiteren sollte die Landesregierung ihre bisherige Förderpolitik überdenken, „die nach derzeitigem Stand in erster Linie den landeseigenen Schlössern zugute kommt.“  
 
Wenn im Hinblick auf gefährdete Guts- und Herrenhäuser nicht bald etwas Entscheidendes passiert, müssen in ein paar Jahren die Abrißbagger anrücken. Regen und Sturm kümmern sich einen feuchten Kehricht um das Kompetenzgerangel irgendwelcher Behörden.

zurück | drucken Erstellt am Montag, 10. September 2012