Schulen: Nach wie vor keine Nichtschwimmer-Statistik

Jahr für Jahr verweisen Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft und DRK Wasserwacht auf die zunehmende Zahl von Heranwachsenden, die entweder gar nicht oder nur miserabel schwimmen können.Über das wahre Ausmaß ist die Landesregierung nicht informiert.
 
Eine Statistik über die Schwimmfähigkeit von Grundschul-Kindern liegt der Landesregierung nach eigenem Bekunden unverändert nicht vor. Auch sind keine entsprechenden Erhebungen vorgesehen. So ist es einer Kleinen Anfrage des NPD-Landtagsabgeordneten David Petereit zu entnehmen (Drucksache 6/1005).  
 
Das Bildungsministerium versteckt sich dabei hinter der bundeseinheitlichen Schulstatistik. Deren Umfang „richtet sich nach dem durch die Kultusministerkonferenz beschlossenen Kerndatensatz.“    
 
Optimale Bedingungen in Rostock, aber …
 
Wie der Zufall es wollte, stellte der Rostocker NPD-Bürgerschaftsabgeordnete Thomas Jäger kürzlich ebenfalls eine Anfrage zum Schulschwimmen in der einwohnerreichsten Stadt des Landes. Und siehe da, in Rostock werden Daten zur Schwimmfähigkeit von Kindern erhoben. Laut Antwort von Senatorin Dr. Melzer besuchten im Schuljahr 2011/12 1.595 Schüler den Schwimmunterricht. „Davon waren auch nach Abschluß des Schulschwimmens 4,9 % Nichtschwimmer“.  
 
Im Großen und Ganzen stimmen die Rahmenbedingungen in Rostock, genießt doch das Schulschwimmen bei der Bereitstellung von Wasserflächen einen „garantierten Vorrang“. Auch gibt es in HRO zwei Schwimmhallen, was auf Schwerin ebenso zutrifft. In dieser Hinsicht sind viele Gebiete in M/V nicht gerade auf Rosen gebettet. Die Folge: Ein Viertel bis ein Drittel der Kinder in MV kann laut Schätzung der DRK-Wasserrettung nach der Grundschule nicht schwimmen.  
 
Schulschwimmen in einem Dilemma
 
Überhaupt steckt das schulische Schwimmen hierzulande in einem Dilemma: Einerseits wird der Schwimmunterricht in den Jahrgangsstufen 3 oder 4 in der Verantwortung des Bildungsministeriums durchgeführt. Rechtliche Grundlagen sind das Schulgesetz und die Rahmenpläne „Sport“. Die Beförderung auf Unterrichtswegen, in diesem Fall zum Schwimmunterricht, obliegt aber den Kreisen als Schulträger. „Allerdings“, so die vormalige Landesregierung auf NPD-Anfrage im November 2007, „stehen in den Landkreisen in einer Reihe von Schulstandorten keine geeigneten Schwimmstätten zur Verfügung. Daraus resultierend kommt es bei den Schulträgern zu Schwierigkeiten bei der Beförderung … der Jahrgangsstufen 3 und 4.“ Letztlich sind viele Kommunen mit dieser Aufgabe finanziell überfordert.
 
Ein Ausweg könnte darin bestehen, jenen Kommunen, die sich den Schwimmunterricht (Transport zu Hallen und Bädern, Nutzungsgebühren) nicht leisten können, finanziell unter die Arme zu greifen. Hier ist das Land gefragt! Anstatt Jahr für Jahr Millionen für den Dauerwahlkampf gegen die nationale Opposition auszureichen, sollte das Geld lieber in sinnvolle Projekte investiert werden. Das schulische Schwimmen gehört ohne Wenn und Aber dazu.
zurück | drucken Erstellt am Montag, 27. August 2012