„Ich werde das Ueckermünder Amtsgericht nicht kampflos aufgeben“, von diesen viel versprechenden Worten des CDU-Landtagsabgeordneten und Ueckermünder Stadtvertreters Andreas Texter, ist nichts übrig geblieben. Seit der demokratischen Kampfansage vor zwei Monaten, entzog sich Texter sogar einer namentlichen Abstimmung im Landtag, bei der es um die Zurückweisung des ersten Arbeitsentwurfes zur Gerichtsstrukturreform und somit um den vorläufigen Erhalt des Standortes Ueckermünde ging.
Da Ueckermünde nicht nur solche fragwürdigen Charaktere beheimatet, stellte die NPD-Fraktion einen Antrag zur Sicherung des Amtsgerichtsstandortes.
Mit dem Antrag sollten alle Parteien der Stadtvertretung gemeinsam Position für den Erhalt des Amtsgerichts beziehen und sich in die von Justizministerin Kuder gewünschte Diskussion einbringen. Die Beschlußvorlage sollte allen Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zur Kenntnis zugeleitet werden, mit der Bitte, sich mit Nachdruck für den Gerichtstandort Ueckermünde einzusetzen.
Für die Stadtvertreter der Versagerparteien war der weitere Verlust von Bürgernähe und Kaufkraft für ihre Heimatstadt nebensächlich, denn immerhin sind am Standort 24 Mitarbeiter sowie 22 Rechtsanwälte und Notare tätig. Es wurde beantragt, die NPD-Initiative von der Tagesordnung zu nehmen. Einzige Begründung: Es wird schon genug von seiten der Stadt und einiger Landtagsabgeordneter für den Erhalt des Ueckermünder Amtsgerichts getan.
Damit konnten nur die „Bemühungen“ des Abgeordneten Texter gemeint gewesen sein, der auch an diesem Tag in der Stadtvertretung wieder durch Abwesenheit glänzte. Das aus einer langen Tradition der Gerichtsbarkeit in Ueckermünde scheint damit besiegelt zu sein.
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Erstellt am Montag, 25. Juni 2012