Selbstbedienungsladen 2.0 – Bonzen kriegen den Rachen nicht voll

Laut Auffassung des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern werden die Kreistagsmitglieder für ihre Tätigkeiten nicht mehr angemessen entschädigt. Rückwirkend zum 01. Januar 2012 bekommen die Abgeordneten nun 45 Cent je gefahrenen Kilometer.

Ein Faß ohne Boden - Die gewährten finanziellen Zuweisungen für Mandatsträger wie Sitzungsgelder, den funktionsbezogenen Entschädigungen und den ohnehin schon gewährten Reisekosten kommen einem Selbstbedienungsladen gleich. Unter dem Beschluß, „Richtlinie zur Unterstützung der Arbeit der im Kreistag vertretenen Fraktionen“, genehmigen sich die Fraktionen zusätzlich Gelder in Millionenhöhe, (wir berichteten hier).

In der Handreichung des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern wurde festgelegt, daß die Neuregelung der Reisekosten nur für eine festgelegte Übergangszeit geschaffen wurde. Eine grundsätzliche Änderung bezüglich Entschädigung für Mandatsträger wird wohl noch folgen.  Man lehnt sich mit Sicherheit sprichwörtlich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn man behauptet, daß die Höhe der Entschädigungen weiter steigen wird.

Im Haushaltsjahr 2012 wurde laut Beschluß für die sitzungszeitergänzende Aufwandsentschädigung 100.000 Euro eingestellt. Und um den ganzen noch die Krone aufzusetzen werden die Entschädigungen rückwirkend zum 1. Januar 2012 gezahlt.

Der NPD-Kreistagsabgeordnete, Norman Runge, ging während der Kreistagssitzung auf die unverschämte Erhöhung der Reisekosten ein. Außerdem verwies er auf die bedrohliche Lage der Vereine und freien Träger im Bereich Jugendhilfe, Kultur und Soziales. Diese waren und sind immer noch teilweise von Existenzängsten betroffen. Argumente für eine Erhöhung der Reisekosten sucht man vergebens. Dagegen kann und sollte man bei der Jugend-, Kultur- und Sozialarbeit nicht sparen.

Schlußendlich wurde der Erhöhung der sitzungszeitergänzenden Aufwandsentschädigung von den Blockparteien von CDU bis Die Linke zugestimmt. Nur die NPD-Fraktion stimmte einstimmig gegen die Beschlußvorlage. Denn eines sollte man nicht vergessen, die Ausübung der Mandate erfolgt auf ehrenamtlicher Basis. Entschädigungen für den geleisteten Aufwand sind legitim, aber nicht, wenn die finanziellen Zuwendungen in keinem Verhältnis stehen.
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 28. März 2012