Ein richtungsweisendes Urteil zum Thema „Gentechnikfreies Saatgut“ hat kürzlich das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig gefällt.
Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist auch dann zu beenden, wenn dem Landwirt bei der Aussaat die Verunreinigung des Saatguts
nicht bekannt war (Urteil BVerwG 7 C 8.11).
Die klagenden Landwirte hatten auf ihren Feldern Raps ausgebracht. Der Erzeuger veranlaßte eine Untersuchung des Saatguts. Diese ergab keine Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Im Rahmen einer amtlichen Analyse einer weiteren Probe wurden schließlich geringe Spuren gentechnisch veränderter Rapssamen festgestellt, worauf die zuständige Behörde den Klägern die Aussaat und das Inverkehrbringen des Saatguts verbot. Auch wurde angeordnet, den weiteren Anbau durch Vernichtung des Aufwuchses zu beenden. Begründung: Die Landwirte hätten mit der Aussaat gegen das Gentechnik-Gesetz verstoßen und GVO ohne erforderliche Genehmigung freigesetzt.
Gesetzeswidrigen Zustand in jedem Fall beseitigen …
Die Klage war auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Anordnung gerichtet, wobei das Verwaltungsgericht Kassel dieses Ansinnen kurzerhand abwies. Die Kläger gingen in die Berufung; der Verwaltungsgerichtshof Kassel gab der Klage statt.
Das BVG folgte dem Verwaltungsgerichtshof nicht und stellte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wieder her. In dem von den Klägern erworbenen und ausgesäten Saatgut waren gentechnisch veränderte Organismen enthalten, wovon mit den Vorinstanzen unzweifelhaft auszugehen ist. Mit der Aussaat haben die Kläger die gentechnisch veränderten Organismen unter Verstoß gegen das Gentechnikgesetz freigesetzt.
Das dafür erforderliche „gezielte Ausbringen in die Umwelt“ setzt nicht voraus, daß dem Landwirt die Verunreinigung des Saatguts bekannt ist. Der durch die Aussaat hervorgerufene gesetzeswidrige Zustand muß in jedem Fall beseitigt werden.
Bleibt Landesregierung bei ihrer zwiespältigen Haltung?
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern nimmt zur Anwendung der so genannten Grünen Gentechnik eine eher zwiespältige Rolle ein. So geht es jedenfalls aus einer Kleinen Anfrage von Stefan Köster, agrarpolitischer Sprecher der NPD-Fraktion, unzweideutig hervor. Denn einerseits lehnt das Backhaus-Ministerium den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ab. Andererseits wird der Entschluß, sich der „Grünen Gentechnik“ zuzuwenden, als „souveräne Entscheidung des jeweiligen Anbauers“ bezeichnet (wir berichteten
hier).
Welche Schlüsse die Landesregierung M-V aus dem BVG-Urteil zieht und welche Maßnahmen sie im Sinne des Richterspruchs ergreift, bleibt abzuwarten.
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Erstellt am Dienstag, 20. März 2012