911 ehemalige Asylbewerber mit Duldung hielten sich nach Angaben des Ausländer-Zentralregisters zum Stichtag 30.06.2011 in Mecklenburg-Vorpommern auf. Das Aufenthaltsgesetz bietet dabei vielfältige Möglichkeiten, sehr oft Entscheidungen zugunsten der ungebetenen Gäste zu treffen.
„Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ lautet die Zauberformel im Amtsdeutsch. Die entsprechenden Regelungen sind vornehmlich in Paragraph 60 des Aufenthaltsgesetzes niedergelegt (siehe
hier).
Im Endeffekt dient das Aufenthaltsgesetz der Umsetzung einer Fülle von Richtlinien des Bürokraten-Monsters EU, die damit den Import von Lohndrückern weiter forciert. Mit Schlagworten wie „Freizügigkeit“ und den entsprechenden Maßnahmen erzeugt sie überdies eine willfährige Knetmasse von wurzellosen Menschen im Sinne der Globalisierer. Und nicht zuletzt werden durch den massenhaften Import Fremder neue Konfliktpotentiale in den Aufnahmeländern geschaffen.
Schaut man sich die Asyl-Zugangsdaten einmal näher an, dann fällt der relativ hohe Anteil an Personen aus Afghanistan und dem Irak nur unschwer ins Auge. Diese Länder wurden 2001 bzw. 2003 von US-Amerika angegriffen. Im Großen und Ganzen haben wir es hier mit einer seltsamen Art von Arbeitsteilung zu tun, die an Zynismus kaum überboten werden kann: Die USA überfallen Staaten; die Folgen der Fluchtbewegungen samt der Aufwendungen für die Aufnahme und Verköstigung der Asylsuchenden schultern dann treue Vasallen Washingtons wie unter anderem die Bundesrepublik Deutschland.
NPD-Forderung: Entfernung des Asyl-Paragraphen aus dem Grundgesetz
Der NPD-Landtagsabgeordnete Tino Müller, der eine entsprechende Kleine Anfrage (
Drucksache 6/288) zu den Geduldeten stellte, erklärte:
„Das BRD-Asylrecht ist weltweit einmalig. Es bietet der herrschenden Kaste samt einer willfährigen Justiz in Zusammenarbeit mit Gutmenschen-Organisationen die Möglichkeit, immer mehr Fremden zu signalisieren, daß sie die Möglichkeit haben, ihre Anwesenheit zu verlängern beziehungsweise, wie die Erfahrung lehrt, in alle Ewigkeit auszudehnen. Gleichzeitig haben wir es hier mit einem stillen, aber nichtsdestoweniger hörbaren Aufruf an weitere Personen zu tun, sich getrost auf den Weg in die Bundesrepublik zu machen. Die Grenzen sind ja seit Dezember 2007, als die Kontrollen zu Polen und zur Tschechei entfielen, sperrangelweit offen.
Wir Nationalen hingegen fordern eine ersatzlose Streichung des so genannten Asyl-Paragraphen im Grundgesetz. Der Mißbrauch durch Personen, die letztlich aus wirtschaftlichen Gründen in die BRD kommen, ist einfach zu groß, ganz zu schweigen von der Belastung der öffentlichen Haushalte. Dann brauchen wir auch kein Aufenthaltsgesetz mit seinen Gummi-Paragraphen mehr.“
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Erstellt am Montag, 27. Februar 2012