Mit gesenktem Kopf betrat der Angeklagte Frank R. den Gerichtssaal des Justizzentrums Neubrandenburg. Unscheinbar mit blauem Pulli nahm er auf der Anklagebank platz und vergrub das Gesicht in seine Hände.
Wenig später verlas die Staatanwältin die mehrseitige Anklageschrift. Im Saal herrschte Totenstille angesichts des unvorstellbaren Greuels, welches dieser Mensch begangen hat. Unsagbares Leid hat er über so viele Familien gebracht. Einige Zuschauer wandten sich ab, andere verzehrten vor Ekel das Gesicht.
Der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg seien sechs Mißbrauchsfälle bekannt. Der Angeklagte war im Sommer 2011 als Betreuer in einem Ferienlager in Schwichtenberg (Mecklenburgische Seenplatte) tätig. Laut Anklage legte sich der Mann an einem Juliabend zu dem Elfjährigen ins Bett und vergewaltigte den Jungen. Schon im Sommer 2010 soll Frank R. in der Uckermark einen damals zehn Jahre alten Jungen von Bekannten vergewaltigt und ihn auch zu sexuellen Handlungen an sich selbst gezwungen haben.
Der NPD Kreistagsabgeordnete Norman Runge äußerte sich nach Bekanntwerden des Sachverhaltes wie folgt:
„Es ist unfassbar, daß solche Personen mit einer nicht nachvollziehbaren Strafe davonkommen und irgendwann wieder die Möglichkeit haben zu vergewaltigen und zu missbrauchen. Etliche verurteilte Sexualstraftäter leben unter dem Schutz der BRD mitten unter uns. Wie sollen wir unsere Kinder schützen? Unsere Kinder sind unsere Zukunft! Diese gilt es mit allen Mittel zu erhalten und daher kann es für jeden klardenkenden Menschen nur die Forderung nach der Todesstrafe geben.“
Nach der Verlesung der Anklageschrift beantragte der Verteidiger den Ausschluß der Öffentlichkeit zum Schutze des Mandanten und seiner Interessen. Ansonsten sei Frank R. nicht bereit ein Geständnis abzulegen. Nach Beratung des Richters mit den Schöffen, wurde die Öffentlichkeit für die gesamte Hauptverhandlung ausgeschlossen. Die Urteilsverkündung wird aber für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
Gegenüber einem vom ihm vergewaltigten Kind äußerte er sich laut Anklageschrift: „Es komme ins Gefängnis, wenn es der Mutter etwas sagt.“ Dem 44-jährigen gelernten Maurer drohen nun wegen schwerem sexuellen Missbrauch zwischen 2 und 15 Jahren Haft. Das Urteil soll am 23. Februar 2012.
Die NPD bleibt bei ihrer Forderung: Todesstrafe für Kinderschänder!
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Erstellt am Freitag, 17. Februar 2012