Der agrarpolitische Sprecher der NPD-Landtagsfraktion, Stefan Köster, erkundigte sich mittels einer Kleinen Anfrage nach der Haltung der Landesregierung zum so genannten Honig-Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Erst kürzlich schmierte Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) den Imkern im Lande mit gedrechselten Worten Honig ums Maul. Die Belange der Bienenzüchter müßten beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen „angemessen“ berücksichtigt werden, beispielsweise durch Abstandsregelungen, ließ er in einem Grußwort zu einer Tagung des Landesverbandes der Imker mitteilen.
Backhaus’ Stellungnahme bezog sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach Honig, der gentechnisch veränderte Pollen enthält, nur mit einer besonderen Zulassung und Sicherheitsüberprüfung in den Handel kommen darf. Geklagt hatte ein Augsburger Imker, neben dessen Bienenkörben Genmais der Sorte Monsanto 810 angebaut worden war.
Der Deutsche Imkerbund vertritt ohnehin den Standpunkt, daß der Sicherheitsabstand zwischen Imkerei-Betrieben und Genpflanzen-Feldern mindestens zehn Kilometer betragen soll (der Bund für Umwelt und Naturschutz legt einen Mindestabstand von immerhin fünf Kilometern zugrunde, weil der Aktionsradius einer Biene so weit reiche).
Der Versuch, ein Haus ohne Fundament zu errichten
Mit dieser Haltung konfrontierte der NPD-Abgeordnete Stefan Köster die Landesregierung, die sich wand wie der Aal in der Reuse. Kostprobe gefällig? Hier ist sie: „Zwischen Feldern gentechnisch veränderter Pflanzen und dem Standort von Bienenvölkern muss ein ausreichender Mindestabstand eingehalten werden. Abstandsregelungen müssen wissensbasiert sein. Aussagen über notwendige Abstände können zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden.“
Mit anderen Worten: Die von Fachleuten geäußerten sind also nicht „wissensbasiert“.
In der Antwort auf Kösters Anfrage streicht die Landesregierung zwar noch einmal ihre Ablehnung des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen heraus. Andererseits hebt sie in derselben Anfrage hervor, daß es letztlich „die souveräne Entscheidung des jeweiligen Anbauers“ bleibe, sich der so genannten Grünen Gentechnik zuzuwenden (
Drucksache 6/40).
Zu den Ergebnissen der Kleinen Anfrage erklärte Stefan Köster:
„Die Janusköpfigkeit der Landesregierung im Hinblick auf die Grüne Gentechnik zeigt sich bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage wieder einmal sehr deutlich. Einerseits wird sie abgelehnt, andererseits soll der Anbau eine ,souveräne Entscheidung’ des Anbauers bleiben. Das ist doch gerade so, als wenn jemand versucht, ein Haus ohne Fundament zu errichten. Im Ergebnis ruht die Hoffnung darauf, daß sich hierzulande noch mehr Landwirte zu gentechnikfreien Regionen zusammenschließen. Denn wie heißt es so schön: Ohne Druck von unten wird oben nicht aufgewacht!“
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Erstellt am Dienstag, 15. November 2011