Studie bestätigt NPD-Vorstoß

„Die Kundenpflichten werden häufig konkret, die Leistungen der Einrichtungen eher vage benannt.“ Das ist die Kernaussage einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, die sich mit Eingliederungsvereinbarungen zwischen Arbeitsvermittlern und Arbeitslosen beschäftigt.
 
Der Untersuchung zufolge sind die Vereinbarungen oftmals nur unzureichend auf den Erwerbssuchenden zugeschnitten. Während einerseits die Zahl der Bewerbungen genau festgelegt werde, fehle vielfach die Anzahl der Vermittlungsvorschläge.
 
Auf diese Schieflage hat die NPD-Fraktion bereits in der nun zu Ende gehenden Wahlperiode aufmerksam gemacht. Die Nationalen gingen sogar noch einen Schritt weiter und forderten per Antrag die ersatzlose Streichung des entsprechenden Paragraphen 15 im Sozialgesetzbuch II.
 
Verstoß gegen die Vertragsfreiheit
 
In der Begründung zu dem Antrag heißt es: Das Institut der sogenannten Eingliederungsvereinbarungen gaukele eine Vertragsfreiheit vor, die in Wirklichkeit nicht gegeben sei. „Kommt trotz einer grundsätzlichen Bereitschaft des Leistungsempfängers, überhaupt eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, nicht genau diejenige zustande, die die Behörde sich wünscht, ergeht ein Verwaltungsakt mit dem entsprechenden Regelungsgehalt. Sanktionen drohen nur dem Bürger“, während die Nichteinhaltung gemachter Zusagen für die Verwaltung in der Praxis keine Folgen nach sich ziehe.
 
Auch sei der § 15 SGB II „in verfassungsrechtlicher Hinsicht höchst bedenklich.“ Er „steht im Gegensatz zum Grundsatz der Vertragsfreiheit, der sich aus Artikel 2 Grundgesetz ergibt.“ Der NPD-Abgeordnete, Rechtsanwalt Michael Andrejewski, erklärte im Rahmen der Einbringungsrede für den NPD-Antrag unter anderem: „Wo Vertragsfreiheit herrscht, da kann ich nämlich auch Nein sagen. Ich kann mich weigern, überhaupt einen Vertrag abzuschließen. Und das Prinzip gilt auch bei öffentlich-rechtlichen Verträgen.“ So weit vorgewagt hat sich das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in seiner Studie zwar nicht. Doch gebührt ihm das Verdienst, einmal mehr auf eine Schieflage hingewiesen zu haben. 
 
 
 
 
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 14. September 2011