„Honig-Urteil“ womöglich bahnbrechend

Honig, der gentechnisch veränderte Pollen enthält, darf nur mit einer besonderen Zulassung in den Handel gelangen.
 
Das entschied kürzlich der Europäische Gerichtshof. Die Luxemburger Richter bestätigten damit einmal mehr das Gebot der Nulltoleranz. Honig und Nahrungsergänzungsmittel, die Pollen von Genpflanzen enthalten, gelten somit als Lebensmittel, die aus genetisch veränderten Organismen hergestellt wurden.  
 
Ob nunmehr ein Teil des in der EU verkauften Honigs aus den Regalen verschwinden wird, bleibt abzuwarten. Fest steht, daß etwa drei Viertel des jährlichen Honig-Konsums in der BRD aus dem Ausland, vornehmlich aus Süd- und Mittelamerika eingeführt werden. Dort kommt in der Landwirtschaft in großem Umfang Gentechnik zum Einsatz.  
 
Das Urteil wird vom Deutschen Imkerbund, aber auch von Umweltverbänden als bahnbrechend eingestuft, da somit nicht zuletzt die Diskussion um den Abstand zwischen Imkereien und Feldern mit Genpflanzen neu entfacht werden würde. Zwangsläufig hätte das Urteil Auswirkungen auf den Anbau von Genpflanzen.
 
Geklagt hatte ein Imker aus Augsburg. Neben dessen Bienenkörben war Genmais der Sorte Monsanto 810 angebaut worden. In M/V wurden laut Ostsee-Zeitung (09.09.) im vorletzten Jahr 16 heimische Rapsblütenhonige untersucht. Genveränderte Pollen fanden die Kontrolleure in keinem.  
 
Die NPD in M/V begrüßt das Urteil, wird der Landesregierung allerdings bald in geeigneter Form einige Fragen zur Problematik stellen. 
zurück | drucken Erstellt am Samstag, 10. September 2011