„Aufschwung“ durch Leiharbeit

Im ersten Moment hört es sich wieder einmal gut an: Im Vergleich zu 2009 wuchs die Zahl der abhängig Beschäftigten im Vorjahr um 322.000 auf 30,90 Millionen. Das war’s dann aber auch schon mit den guten Botschaften.
 
Wie das Statistische Bundesamt jüngst nämlich weiter mitteilte, stieg die Zahl der atypisch Beschäftigten* 2010 auf 7,84 Millionen. In diesem Bereich gab es gegenüber 2009 einen Anstieg um 243.000 Personen. Der Beschäftigungszuwachs wird also zu gut 75 Prozent von atypischer Beschäftigung getragen.
 
Hierbei dominieren die Zeitarbeitsverhältnisse, deren Zahl um 182.000 zunahm. Offiziell gelten jetzt 742.000 Menschen in der BRD als Zeitarbeiter – ein neuer Höchststand, wobei es sich hier um die amtlichen Zahlen handelt. Die Gewerkschaften sprechen von nahezu einer Million Arbeitnehmern, die sich in nervenzermürbenden Zeitarbeitsverhältnissen mühevoll durchs Leben schlagen. In M/V sind 11.000 Personen von Leiharbeit betroffen.
 
NPD: Leih- und Zeitarbeit als Sklaventätigkeit ächten und abschaffen
 
Die NPD fordert, in einem mehrstufigen Prozeß den Ausstieg aus der Zeitarbeit zu vollziehen.

  • Rückkehr zum Grundsatz der Überlassungshöchstdauer. In diesem Zusammenhang setzt sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine gesetzliche Änderung ein, wonach Leiharbeitnehmer nach spätestens sechs Monaten in Festanstellung zu übernehmen sind.
  • Wiedereinführung des Synchronisationsverbots. Die derzeitige Praxis läuft darauf hinaus, den Leiharbeitnehmer nur so lange zu beschäftigen, wie er beim „Kunden“ eingesetzt ist. Die entsprechenden Abschnitte im Hartz-I-Gesetz sind zugunsten der Arbeitnehmer zu ändern.
  • Vom ersten Tag an ist das Prinzip „Gleicher Lohn bei gleicher Qualifikation und Ausbildung“ generell durchzusetzen.
  • Keine Abweichungen vom ebengenannten Prinzip durch gesonderte Flächen-und Haustarifverträge. In diesem Sinne ist der § 9 Nr. 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eindeutig zu gestalten.
  • Durchsetzung eines Branchen-Mindestlohns für Zeitarbeiter. Dieser soll auf jedem Fall mit dem Branchenlohn der festangestellten Arbeiter vergleichbar sein.
  • Die Branche der Zeit- und Leiharbeit ist in den Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) aufzunehmen.
  • Einführung eines branchenunabhängigen gesetzlichen Mindestlohns. Dieser schließt dann konsequenterweise die Branche der Zeit- und Leiharbeit mit ein (siehe auch Drucksache 5/4189).  
 
* Atypisch Beschäftigte: Es handelt sich a) um Beschäftigte, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen und/oder b) um Beschäftigte, bei denen die wöchentliche Arbeitszeit unter 20 Stunden beträgt.
zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 09. August 2011