Kein umfassendes Grundrecht auf Demokratie in der BRD!

Jetzt können wir es sozusagen von ziemlich weit oben vernehmen: In der BRD gibt es kein umfassendes Grundrecht auf Demokratie.
 
So jedenfalls geht es aus einer Erklärung des Bundestages vom 5. Juli zur mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Euro-Rettungsschirm“ und „Griechenland-Hilfe“ hervor.  Das BVG hatte dabei drei Verfassungsbeschwerden zu behandeln, die gegen Gesetze und andere Maßnahmen vom Mai 2010 zur „Stabilisierung“ der Pleitestaaten des Euro-Raumes gerichtet waren.
 
Zu den Beschwerdeführern gehörte neben hochrangigen Wirtschaftsprofessoren  auch der Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Gauweiler (http://www.peter-gauweiler.de/pdf/PM%2005.07.11.pdf).
 
Wörtlich heißt es (und jetzt bitte dreimal lesen!) in der Erklärung (http://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2011/pm_1107051.html): „Der Prozessbevollmächtigte des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Franz Mayer von der Universität Bielefeld, unterstrich einleitend, dass schon erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden bestünden, sie jedenfalls aber unbegründet seien. Die Beschwerdeführer würden sich auf ein neuartiges Recht berufen, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie (Kursivsetzung durch Red.). Für die Anerkennung eines solchen Grundrechts und eine damit verbundene Ausweitung der Möglichkeiten der Verfassungsbeschwerde gebe es aber keinen Anlass.“
 
NPD für die Einführung von Volksentscheiden
 
Besser kann der augenblickliche Zustand in der BRD nicht beschrieben werden. Einzig das Parlament und eine abgehobene Regierung entscheiden über das Wohl und Wehe unseres Landes. Das Volk wird zu wesentlichen Fragen erst gar nicht befragt. Die im Endeffekt sogar Euro-Recht widersprechende Hilfen für Pleitestaaten gehören ohne Wenn und Aber dazu. Eine Volksbefragung zu „Griechenland-Hilfe“ und „Euro-Rettungsschirm“ hätte mit Sicherheit zu einem für die Regierenden unangenehmen Ergebnis geführt.
 
Die Erklärung macht einmal mehr deutlich, daß sich die NPD mit ihrer Forderung nach Einführung von Volksentscheiden zu allen die Nation betreffenden wesentlichen Fragen auf dem richtigen Wege befindet. Der geneigte Leser sollte sich diesen Beitrag ausdrucken und ihn sich immer dann zur Hand nehmen, wenn unsere Regierenden einmal wieder über „Freiheit“ und „Demokratie“ schwadronieren.

Denn wie heißt es doch so schön in Goethes Faust: „Denn, was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.“
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 15. Juli 2011