Kreisreform: Entscheidung am 18. August

Der 18. August wird auf jeden Fall in die Geschichte des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern eingehen. Dann verkündet das Landesverfassungsgericht in Greifswald sein Urteil zu den kommunalen Verfassungsbeschwerde-Verfahren gegen die Kreisgebietsreform.
 
Der rot-schwarzen Landesregierung schwebt vor, die jetzt zwölf Landkreise und vier von sechs kreisfreien Städten zu sechs Monsterkreisgebilden zu verschmelzen. Dagegen haben fünf Landkreise und zwei kreisfreie Städte beim Greifswalder LVG Klage eingereicht. Sie sehen das Prinzip der Überschaubarkeit verletzt. Auch dürfte es künftig einigen Selbständigen und Freiberuflern angesichts weiter Fahrtwege zu den neuen Zentren noch schwerer fallen, ein Kreistagsmandat mit der gebotenen Sorgfalt auszuüben.
 
Und schließlich können sich die Kläger mit dem Argument, die Reform bringe Einsparungen, so gar nicht anfreunden. Wie der Kreistag berechnete, betragen die Einspareffekte weniger als 0,621 Prozent der jährlichen Gesamtausgaben der Landkreise.

Der Plan der rot-schwarzen Koalition*:
 
SÜDWESTMECKLENBURG                                  4.750 km²
(bisherige Landkreise Ludwigslust und Parchim mit Verwaltungssitz Parchim)
 
MITTLERES MECKLENBURG                               3.421 km²
(bisherige Landkreise Güstrow und Bad Doberan mit Verwaltungssitz Güstrow)
 
MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE                   5.469 km²
(Neubrandenburg und Landkreise Mecklenburg-Strelitz und Müritz, vom Landkreis Demmin die Städte Dargun und Demmin sowie die Ämter Demmin-Land, Malchin, Stavenhagen und Treptower Tollensewinkel mit Verwaltungssitz Neubrandenburg)
 
NORDVORPOMMERN                                        3.188 km²
(Insel Rügen, Hansestadt Stralsund und derzeitiger Landkreis Nordvorpommern mit Verwaltungssitz Stralsund)
 
SÜDVORPOMMERN                                          3.928 km²
(Greifswald, Landkreise Uecker-Randow und Ostvorpommern sowie vom Landkreis Demmin die Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz mit Greifswald als Verwaltungssitz)
 
NORDWESTMECKLENBURG                               2.117 km²
(Hansestadt Wismar und Landkreis Nordwestmecklenburg mit Wismar als Verwaltungssitz)
 
* Zum Vergleich: Das Saarland (ein Bundesland!) hat eine Fläche von 2.569 km².

Die NPD hat sich von vornherein gegen die nun drohenden XXL-Kreise ausgesprochen und stattdessen ein Alternativmodell vorgelegt. Bei diesem würden erhebliche Teile der jetzigen Landkreis-Verwaltungen an die Behörden der Kreisstädte angegliedert werden. Die Zentren erhielten die Aufgabe, beispielsweise Bauamt, Umweltbehörde oder Führerscheinstelle unter ihre Fittiche zu nehmen (Modell der umlandbetreuenden Stadt). 
 
Unter normalen Umständen müßte der neuerliche Versuch, in M/V Mammutkreise zu schaffen, wie schon 2007 zum Scheitern verurteilt sein. Damals watschte das LVG den Plan der damaligen rot-roten Koalition ab, der sogar nur fünf Kreise vorsah. Aber: Von den damaligen Richtern befindet sich keiner mehr im Amt. Ob die „Neuen“ ihre Karriere mit einer Ablehnung des Reformprojekts „beflecken“ wollen, ist eher unwahrscheinlich.
 
Die NPD jedenfalls ist für diesen Fall gewappnet. Sie tritt am 4. September zu den Wahlen für sämtliche neuen Kreistage an.
zurück | drucken Erstellt am Montag, 11. Juli 2011