Verspätete Satzungsänderung soll Rechtssicherheit bringen!

Obwohl die Wahltafeln in Ueckermünde bereits seit einigen Wochen aufgebaut sind und die ersten NPD-Plakate auf die bevorstehenden Wahlen hinweisen (wir berichteten hier), fehlt noch immer eine entsprechende Änderung in der Sondernutzungssatzung. Auf der jüngsten Sitzung des Ueckermünder Fachausschusses für Ordnung und Sicherheit sollte diese Rechtslücke nach fast einem Jahr Verwaltungsarbeit geschlossen werden. Zur Erinnerung: Die „Demokraten“ hatten damals einen Beschluß gefaßt, der das Plakatieren im Wahlkampf deutlich einschränken sollte. Künftig soll jede Partei maximal zehn (!) Plakate zeigen, die sie nur auf die eigens angefertigten Wahlplakattafeln (Kosten ca.  6.000 Euro) kleben dürfen.

Vor der Beschlußfassung machte der NPD-Abgeordnete Marcus Neumann noch einmal die Unsinnigkeit dieser Regelung deutlich. „Zum einem kosten die Tafeln dem Ueckermünder Steuerzahler eine Menge Geld und zum anderen werden alle Parteien in ihrem Wahlkampf eingeschränkt“, so Neumann. Die Vertreter der Blockparteien sahen dies anders. Es wurde sogar nachgefragt, warum man die Regelung nicht auf nur ein Plakat pro Tafel beschränken könne.

Beschränkt könnte man auch die Äußerung des Stadtpräsidenten Arnim Beduhn (CDU) bezeichnen. Der „Bunt statt Braun-Fanatiker“ kramte mal wieder die „Touristenlüge“ hervor und wollte die NPD als Touristen- und Investorenschreck diffamieren. Zudem strebte er an, sich über höchstrichterliche Entscheidungen hinweg zusetzten und nationale Wahlwerbung gänzlich aus dem Stadtbild zu verbannen. Neben den Gegenargumenten des NPD-Abgeordneten Neumann, äußerten indes sogar Beduhn´s Parteifreunde ihre Zweifel an seinen Entgleisungen.

Da die NPD letztendlich demokratisch ins Parlament gewählt wurde, sei es Land- und Kreistag oder die Stadtvertretung, werden nationale Forderungen auch weiterhin auf Plakaten zu lesen sein. Auch gegen den Willen eines am Ende scheinenden Stadtpräsidenten!
zurück | drucken Erstellt am Montag, 20. Juni 2011