Filmreifer Kinoprozeß in Ueckermünde

Soeben wurde der Prozeß um den damaligen Kinokauf durch die Stadt Ueckermünde beendet. Angeklagt war der ehemalige Kinobesitzer, der vermutlich ein Schreiben fälschte, in dem Kaufabsichten der NPD für das Kino vorgetäuscht wurden. Als der Vorfall bekannt wurde (wir berichteten hier und hier), stellte der Landtagsabgeordnete Tino Müller Strafanzeige gegen den Besitzer, weil dieser in dem Schreiben die Unterschrift Müllers fälschte.

In dem Prozeß wurde bekannt, daß das Innenministerium von Anfang an durch die Bürgermeisterin von Ueckermünde über den gesamten Vorgang informiert war und der Stadt Hilfe anbot. Noch während der Prozeßpause wurde Kontakt mit dem Innenministerium aufgenommen, um sich noch einmal über das Vorhandensein des besagten Schreibens zu informieren.

Die Richterin sah den Tatbestand der Urkundenfälschung und des versuchten Betruges als erwiesen an. Sie schlug dem Angeklagten vor, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen und nur auf die Höhe der Tagessätze zu beschränken. Der Angeklagte ging auf das Angebot ein. Statt der vorgesehenen 60 Tagessätze zu 30 Euro wurde die Höhe der Tagessätze auf 14 Euro beschränkt. Noch im Gerichtsaal erklärten Angeklagter und Staatsanwaltschaft ihren Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 08. Juni 2011