Hinein in die Wahlvorstände!

Zur Feststellung der Ergebnisse in den Wahlbezirken werden wieder Tausende Wahlhelfer landesweit benötigt. Zu einem Wahlvorstand gehören der Wahlvorsteher, sein Stellvertreter sowie fünf bis sieben Beisitzer. Aus der Mitte der Beisitzer werden der Schriftführer und der stellvertretende Schriftführer bestimmt.

Die NPD MV setzt schon seit der Landtagswahl 2006 auf Wahlbeobachter, welche die Auszählungen beobachten. Immer wieder konnten so Fälle verhindert werden, in denen der Partei Stimmen durch Auszählende „gestohlen“ werden sollten.

Besser noch als lediglich die Auszählung zu überwachen, ist natürlich, selbst an ihr aktiv teilzunehmen. Evtl. Wahlbeeinflussung kann so den ganzen Tag über erkannt und wenn nötig unterbunden werden. Für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand werden zudem mindesten 30 Euro gezahlt.

Fungieren als Wahlhelfer kann jeder Wahlberechtigte. Wahlberechtigt zur Landtagswahl sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern eine Hauptwohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ein Wahlhelfer darf selbst nicht Wahlbewerber, Vertrauensperson eines Wahlvorschlages oder Mitglied in einem anderen Wahlorgan z.B. Wahlausschuss sein.

Wer sich entschließt, ein Wahlehrenamt zu übernehmen, muss im Vorfeld eine Bereitschaftserklärung zur Übernahme des Ehrenamtes in einem Wahlvorstand vollständig ausfüllen. Diese gibt es bei der zuständigen Gemeindewahlleitung.
 

„Ich möchte bereits jetzt all jenen danken, die sich für den 4. September für einen Wahlvorstand melden um aus dieser Funktion heraus einer Wahlmanipulation zu Lasten der NPD vorzubeugen. Es wäre nicht das erste Mal, daß an dem entscheidenden Punkt der Auszählung, der Wille des Wählers, ich sage mal, „demokratisiert“ wird.“

So der NPD-Spitzenkandidat Udo Pastörs.
zurück | drucken Erstellt am Montag, 06. Juni 2011